Nationalsozialismus in Hall in Tirol: NS-Widerstand, Verfolgung und Schicksale
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Katharina Strauss
(1910- 1949)



Verurteilung wegen Wehrkraftzersetzung: Der Fall Katharina Strauss und ihre regimekritischen Äußerungen im April 1944

5/1/2025

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Blog (EN) Katharina Strauss

Historischer Kontext ​

Der Fall Katharina Strauss steht exemplarisch für die zunehmende Radikalisierung der nationalsozialistischen Strafjustiz während des Zweiten Weltkriegs. Spätestens nach der Niederlage von Stalingrad Anfang 1943 verschärfte das NS-Regime die Verfolgung vermeintlich regimekritischer Äußerungen erheblich. Zweifel am sogenannten „Endsieg“, Hoffnungen auf eine Rückkehr der Habsburger oder das bloße Weitererzählen von Gerüchten über den Gesundheitszustand Adolf Hitlers konnten als Wehrkraftzersetzung oder staatsgefährdendes Verhalten gewertet werden. Die nationalsozialistische Justiz verfolgte dabei nicht nur organisierte Widerstandsgruppen, sondern zunehmend auch Einzelpersonen, deren Aussagen als Gefahr für die Moral der Bevölkerung oder der Wehrmacht angesehen wurden. Der Fall der Haller Hausfrau Katharina Strauss verdeutlicht eindrucksvoll, wie alltägliche Gespräche im öffentlichen Raum zu langjährigen Zuchthausstrafen führen konnten und wie weitreichend die Kontrolle des NS-Staates über das private Leben seiner Bürger war. 

Was bedeutet Wehrkraftzersetzung?

Wehrkraftzersetzung war einer der schwerwiegendsten politischen Straftatbestände des nationalsozialistischen Strafrechts. Er wurde mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) vom 17. August 1938 eingeführt und während des Zweiten Weltkriegs konsequent zur Unterdrückung jeder Form von Kritik am NS-Regime eingesetzt. Als Wehrkraftzersetzung galten Äußerungen oder Handlungen, die nach Auffassung der nationalsozialistischen Justiz geeignet waren, die Kampfmoral der Wehrmacht oder das Vertrauen der Bevölkerung in den „Endsieg“ zu schwächen. Bereits das Äußern von Zweifeln am Kriegsverlauf, Kritik an Adolf Hitler oder der nationalsozialistischen Führung, das Verbreiten sogenannter „defätistischer Gerüchte“ oder Hoffnungen auf ein baldiges Kriegsende konnten als Wehrkraftzersetzung verfolgt werden. Der Straftatbestand diente der politischen Einschüchterung und der Ausschaltung jeglicher Opposition. Die Strafen reichten von langjährigen Zuchthausstrafen bis hin zur Todesstrafe und machten die Wehrkraftzersetzung zu einem der wichtigsten Instrumente der nationalsozialistischen Terrorjustiz.

Lesen Sie mehr: 

de.wikipedia.org/wiki/Wehrkraftzersetzung

Einleitung

Im nationalsozialistischen Deutschland konnten regimekritische Äußerungen bereits als sogenannte "Wehrkraftzersetzung" strafrechtlich verfolgt werden. Der Fall der Hausfrau Katharina Strauss aus Hall in Tirol zeigt, wie gefährlich es war, Zweifel an Hitlers Herrschaft oder am Ausgang des Zweiten Weltkriegs zu äußern. Ihre spontane Kritik während eines Aufenthalts in der Untersteiermark führte 1944 zu einer Zuchthausstrafe. Der Vorfall ist ein Beispiel für die Unterdrückung von Meinungsfreiheit im NS-Staat und verdeutlicht, wie alltägliche Gespräche zur existenziellen Bedrohung werden konnten.
Katharina Strauss, die in Hall in Tirol lebte, offenbarte während eines Aufenthalts in der Steiermark ihre Sympathie für die Monarchie als bevorzugte Regierungsform. Während ihres Urlaubes äußerte sie die Überzeugung, dass Otto von Habsburg bald wieder die Regentschaft in Österreich übernehmen könnte.
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Foto Grok generiert (2026). In Privatarchiv E. Walder Hall in Tirol.

Der Vorfall in einem Gasthaus in der Steiermark

Im März und April 1943 verbrachte Katharina Strauss vier Wochen in der Untersteiermark. Am 18. April 1943 fuhr sie nach Oberradkersburg, um Wein für sich und ihren Bruder einzukaufen. Sie begab sich in mehrere Gasthäuser, darunter das Gasthaus Wratschko, wo sie sich an einen Tisch mit dem Buchhalter F.G. und einem Verwandten des Gastwirts Franz Wratschko setzte.

Als jemand das Gasthaus betrat und mit "Heil Hitler" grüßte, äußerte Strauss ihre Verwunderung darüber, dass immer noch jemand diesen Gruß verwendete. In der Unterhaltung erzählte sie von aktuellen Ereignissen und Gerüchten:
1.     Die Amerikaner hätten einige Großstädte bombardiert und Italien ein Ultimatum gestellt, Frieden mit Amerika zu schließen, sonst würden alle Städte Italiens zerstört werden. Der italienische König habe sich für den Frieden mit Amerika entschieden.
2.     Sie glaubte, dass der Weltkrieg durch Italiens Entscheidungen beeinflusst werde, und Otto von Habsburg würde wieder zum Regenten werden.
3.     Die Amerikaner würden im Mai in Italien eindringen, und die unzufriedene italienische Armee würde sich ihnen anschließen. Auch die Franzosen warteten auf diesen Tag, um mit den Amerikanern gegen Deutschland zu kämpfen.
Sie schloss eine Wette mit dem Gastwirt Wratschko ab, dass Hitler ab Mai oder Juni nicht mehr regieren würde:
Sie behauptete, einen unzensierten Brief von einem Verwandten aus englischer Gefangenschaft erhalten zu haben. Darin wurde berichtet, dass 21 deutsche Divisionen in englischer Gefangenschaft seien und es ihnen gut gehe. Außerdem sagte sie voraus, dass Hess die Position des Führers übernehmen würde.

Aus russischer Gefangenschaft habe sie Briefe von ihrem Bruder erhalten, der während eines Stoßtruppenunternehmens gefangen genommen wurde. Die Russen hätten 15 Personen erschossen, die Deutsche oder Preußen gewesen seien, aber drei Österreicher seien verschont worden aufgrund einer Vereinbarung zwischen England und Russland.

Sie äußerte die Befürchtung, dass am Führergeburtstag ganz Deutschland zerstört werde und was übrigbleibe, dem Führer als Geburtstagsgeschenk übergeben werde.

Sie behauptete, dass Deutschland einen Gaskrieg beginnen könnte, woraufhin 23.000 Flugzeuge aus England und 27.000 aus Russland kämen, um Deutschland mit Gas zu vernichten.

Laut ihrer Aussage sei die englische Spionage effektiver als die Deutsche. Sie erwähnte drei angebliche englische Spione in Innsbruck, die bisher von der Gestapo nicht gefasst wurden.

Es wurde behauptet, dass der Führer stark erkrankt sei, nach dem Rückschlag von Stalingrad wahnsinnig geworden sei und ständige Bewachung benötige. Er müsse sich einer schweren Gehirn- und Kehlkopfoperation unterziehen, wofür der beste Spezialist aus Schweden geholt werde.
Es wurde erwähnt, dass die Kanzlei des Führers nach Obersalzberg verlegt worden sei. Falls der Führer sterbe, würden die Weltöffentlichkeit und Deutschland nichts davon erfahren. Er werde einbalsamiert und heimlich begraben, da man befürchtete, dass Deutschland sofort zusammenbrechen würde.

In Österreich grüßte niemand mehr mit "Heil Hitler", und die SA- und Parteiuniformen wurden von den Soldaten nicht mehr getragen, da sie befürchteten, von den Bewohnern durchgeprügelt zu werden. Strauss prophezeite, dass die Nachkriegsrevolution von der Wehrmacht durchgeführt werden würde.
Abschließend bat sie die Zuhörer, sie nicht anzuzeigen, da sie sonst mit Konsequenzen rechnen müsse.

Es ist wichtig zu verstehen, dass solche Verbreitung von Gerüchten in Zeiten des Krieges oder politischer Instabilität ernsthafte Folgen hatte und in diesem Rechtssystem strafrechtlich verfolgt wurde.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) am 20. April 1944 im genannten Fall zeigt, wie die Justiz auf solche Fälle reagierte und die Verantwortlichen für die Verbreitung von irreführenden Informationen zur Rechenschaft gezogen hatte. Die verhängte Strafe von 2 Jahren Zuchthaus, 6 Monaten Haft und 3 Jahren Ehrverlust unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Situation und die Konsequenzen für die betreffende Person.

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Fazit

Der Fall Katharina Strauss macht deutlich, dass Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime nicht ausschließlich von organisierten Gruppen ausging. Auch einzelne Menschen, die Zweifel an der nationalsozialistischen Herrschaft äußerten oder alternative politische Zukunftsvorstellungen vertraten, gerieten ins Visier der politischen Justiz. Die Verurteilung durch das Oberlandesgericht Wien zeigt, mit welcher Härte das Regime gegen vermeintlich regimekritische Äußerungen vorging. Katharina Strauss steht stellvertretend für zahlreiche Frauen und Männer, deren Mut, ihre Überzeugungen offen auszusprechen, mit Freiheitsentzug und gesellschaftlicher Ausgrenzung bestraft wurde. Ihre Geschichte erinnert daran, wie zerbrechlich Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in einer Diktatur sind und warum die Bewahrung solcher Einzelschicksale ein unverzichtbarer Bestandteil der historischen Erinnerungskultur ist. 

DÖW: Originaldokument

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Quelle: DÖW (Hrsg.) : Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934 - 1945. Eine Dokumentation (1), Wien/München 1984, S. 311-313. (Katharina Strauss)

Historischer Kommentar

Die abgebildete Seite stammt aus einer Dokumentation des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) und behandelt ein Verfahren des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien, 7 OJs 474/43) gegen Katharina Strauss aus Hall in Tirol und Alois Villgrattner aus Ampass wegen „Wehrkraftzersetzung“. Die geschilderten Ereignisse beziehen sich auf Aussagen, die Katharina Strauss im April 1943 in einem Gasthaus in Oberradlberg machte.
Der Text verdeutlicht exemplarisch, wie das nationalsozialistische Regime bereits das öffentliche Äußern von Zweifeln am „Endsieg“, das Verbreiten von Gerüchten über eine bevorstehende Niederlage Deutschlands oder Hoffnungen auf das Kriegsende als schweres politisches Delikt verfolgte. Strauss sprach unter anderem über den erwarteten Zusammenbruch des NS-Regimes, eine mögliche Rückkehr Otto von Habsburgs, die Erfolge der Alliierten sowie den schlechten Gesundheitszustand Adolf Hitlers. Solche Äußerungen galten nach der nationalsozialistischen Rechtsprechung als geeignet, die Kampfmoral der Bevölkerung und der Wehrmacht zu untergraben.
Der Tatbestand der Wehrkraftzersetzung wurde insbesondere ab 1938 und verschärft während des Zweiten Weltkriegs zu einem zentralen Instrument der politischen Justiz. Bereits das Weitererzählen von Gerüchten oder kritische Bemerkungen konnten zu langjährigen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen. Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie umfassend die Meinungsfreiheit im „Dritten Reich“ unterdrückt wurde und wie alltägliche Gespräche in Gaststätten durch Denunziationen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen konnten.
Als Quelle dokumentiert der Fall zugleich die Atmosphäre von Angst, Gerüchten und Hoffnung auf das Kriegsende, die sich insbesondere ab 1943 nach den militärischen Niederlagen Deutschlands zunehmend in der österreichischen Bevölkerung verbreitete.

Lesen Sie mehr:

de.wikipedia.org/wiki/Otto_von_Habsburg

habsburgottoalapitvany.hu/de/biografie/

OLG-Wien

Das Verfahren wurde nicht vor dem Landesgericht Innsbruck (LG Innsbruck), das für schwere Strafsachen in Tirol grundsätzlich als Gericht erster Instanz zuständig war, sondern vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) geführt. Dies verdeutlicht, welche außergewöhnliche Bedeutung die nationalsozialistischen Behörden dem Vorwurf der Wehrkraftzersetzung beimaßen. Während das Landesgericht Innsbruck die ordentliche Strafgerichtsbarkeit für Tirol ausübte, war das Oberlandesgericht Wien als übergeordnete Gerichtsinstanz auch für politisch besonders bedeutsame Strafverfahren zuständig. Insbesondere Delikte, die nach Auffassung des NS-Regimes die Kriegsführung, die öffentliche Moral oder die Stabilität des Staates gefährdeten, wurden häufig zentral in Wien verfolgt. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien unterstreicht daher, dass der Fall nicht als gewöhnliche Straftat, sondern als politisches Delikt gegen den nationalsozialistischen Staat eingestuft wurde und entsprechend mit besonderer Härte verfolgt werden sollte.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer war Katharina Strauss?

Katharina Strauss (1910–1949) war eine Hausfrau aus Hall in Tirol. Sie wurde 1944 vom Oberlandesgericht Wien wegen angeblicher Wehrkraftzersetzung zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, nachdem sie während eines Gasthausbesuchs Regime kritische Äußerungen gemacht hatte. 

Was bedeutet „Wehrkraftzersetzung“?

Unter Wehrkraftzersetzung verstand das NS-Regime Äußerungen oder Handlungen, die angeblich geeignet waren, das Vertrauen in den Krieg, die Wehrmacht oder die politische Führung zu schwächen. Der Straftatbestand wurde gezielt eingesetzt, um jede Form von Kritik am Nationalsozialismus zu unterdrücken.

Warum wurde Katharina Strauss verurteilt?

Strauss äußerte Zweifel an Hitlers Herrschaft, sprach über eine mögliche Niederlage Deutschlands, verbreitete Gerüchte über Hitlers Gesundheitszustand und hoffte auf eine Rückkehr Otto von Habsburgs. Diese Aussagen wurden von der NS-Justiz als staatsgefährdend eingestuft. 

Weshalb wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht Wien geführt?

Das Verfahren wurde vor dem Oberlandesgericht Wien und nicht vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt. Dies zeigt, welchen hohen politischen Stellenwert das NS-Regime dem Vorwurf der Wehrkraftzersetzung beimaß. Politisch bedeutsame Strafverfahren wurden häufig zentral in Wien geführt, um eine besonders konsequente Ahndung sicherzustellen.

Welche Strafe erhielt Katharina Strauss?

Das Oberlandesgericht Wien verurteilte Katharina Strauss am 20. April 1944 zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre. 

War Katharina Strauss Mitglied einer Widerstandsgruppe?

Nach derzeitigem Forschungsstand gehörte sie keiner organisierten Widerstandsgruppe an. Ihr Fall zeigt vielmehr den sogenannten individuellen Widerstand, bei dem einzelne Menschen durch ihre Worte oder Überzeugungen in Konflikt mit dem NS-Regime gerieten.

Welche Rolle spielte Otto von Habsburg in diesem Fall?

Katharina Strauss äußerte die Überzeugung, Otto von Habsburg könne nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes wieder an die Spitze Österreichs zurückkehren. Solche legitimistischen Hoffnungen galten den Nationalsozialisten als Ausdruck politischer Opposition und wurden strafrechtlich verfolgt. 

Warum ist der Fall heute historisch bedeutsam?

​Der Fall dokumentiert eindrucksvoll, dass im Nationalsozialismus bereits private Gespräche in einem Gasthaus zur Denunziation und zu schweren Strafen führen konnten. Er verdeutlicht die umfassende Einschränkung der Meinungsfreiheit sowie den repressiven Charakter der NS-Justiz.
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    Autorin
    Elisabeth Walder
    ​BA MA MA

    Historikerin - Ethnologin

    Archive

    Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands 
    ​DÖW (Hrsg.)-Abkürzung
    ​

    Tschol,Helmut:  Die katholische Kirche. 3. Laien und kollektiver Widerstand.  In: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (Hrsg.),: Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934 – 1945. Eine Dokumentation (2),. Wien/München 1984, S. 251-284, hier S. 269-270, sowie S. 617.
    Weiss, Sabine:  Widerstand von Einzelnen. In: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934 - 1945. Eine Dokumentation (1). Wien/München 1984, S. 212-321.


    E-mail von Harald Stockhammer an Elisabeth Walder am 6.4.2025. Betreff: Katharina Strauss (1910-1949), Reichsjustizministerium R 3001/140104, Aktenzeichen IV g 1 10234/44 OLG Wien 20. April 1944: Urteil 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, NS-Frauenschaft: VBS 6/IV g1 10234/44 Berlin-Lichterfelde.
    Anna Hutter (1883-1962), Maria Ebner (1881-1955) Taufbuch 1880-1898, fol. 19. Pfarre Hall in Tirol.
    Aktualisiert: Juli 2026

    May 2025

    Kategorie 
    Zeitgeschichte
    ​Hall in Tirol

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