Katharina Strauss (1910-1949) Katharina Strauss, die in Hall in Tirol lebte, offenbarte während eines Aufenthalts in der Steiermark ihre Sympathie für die Monarchie als bevorzugte Regierungsform. Während ihres Urlaubes äußerte sie die Überzeugung, dass Otto von Habsburg bald wieder die Regentschaft in Österreich übernehmen könnte.
Im März und April 1943 verbrachte Katharina Strauss vier Wochen in der Untersteiermark. Am 18. April 1943 fuhr sie nach Oberradkersburg, um Wein für sich und ihren Bruder einzukaufen. Sie begab sich in mehrere Gasthäuser, darunter das Gasthaus Wratschko, wo sie sich an einen Tisch mit dem Buchhalter F.G. und einem Verwandten des Gastwirts Franz Wratschko setzte. Als jemand das Gasthaus betrat und mit "Heil Hitler" grüßte, äußerte Strauss ihre Verwunderung darüber, dass immer noch jemand diesen Gruß verwendete. In der Unterhaltung erzählte sie von aktuellen Ereignissen und Gerüchten: 1. Die Amerikaner hätten einige Großstädte bombardiert und Italien ein Ultimatum gestellt, Frieden mit Amerika zu schließen, sonst würden alle Städte Italiens zerstört werden. Der italienische König habe sich für den Frieden mit Amerika entschieden. 2. Sie glaubte, dass der Weltkrieg durch Italiens Entscheidungen beeinflusst werde, und Otto von Habsburg würde wieder zum Regenten werden. 3. Die Amerikaner würden im Mai in Italien eindringen, und die unzufriedene italienische Armee würde sich ihnen anschließen. Auch die Franzosen warteten auf diesen Tag, um mit den Amerikanern gegen Deutschland zu kämpfen. Sie schloss eine Wette mit dem Gastwirt Wratschko ab, dass Hitler ab Mai oder Juni nicht mehr regieren würde: Sie behauptete, einen unzensierten Brief von einem Verwandten aus englischer Gefangenschaft erhalten zu haben. Darin wurde berichtet, dass 21 deutsche Divisionen in englischer Gefangenschaft seien und es ihnen gut gehe. Außerdem sagte sie voraus, dass Hess die Position des Führers übernehmen würde. Aus russischer Gefangenschaft habe sie Briefe von ihrem Bruder erhalten, der während eines Stoßtruppenunternehmens gefangen genommen wurde. Die Russen hätten 15 Personen erschossen, die Deutsche oder Preußen gewesen seien, aber drei Österreicher seien verschont worden aufgrund einer Vereinbarung zwischen England und Russland. Sie äußerte die Befürchtung, dass am Führergeburtstag ganz Deutschland zerstört werde und was übrigbleibe, dem Führer als Geburtstagsgeschenk übergeben werde. Sie behauptete, dass Deutschland einen Gaskrieg beginnen könnte, woraufhin 23.000 Flugzeuge aus England und 27.000 aus Russland kämen, um Deutschland mit Gas zu vernichten. Laut ihrer Aussage sei die englische Spionage effektiver als die Deutsche. Sie erwähnte drei angebliche englische Spione in Innsbruck, die bisher von der Gestapo nicht gefasst wurden. Es wurde behauptet, dass der Führer stark erkrankt sei, nach dem Rückschlag von Stalingrad wahnsinnig geworden sei und ständige Bewachung benötige. Er müsse sich einer schweren Gehirn- und Kehlkopfoperation unterziehen, wofür der beste Spezialist aus Schweden geholt werde. Es wurde erwähnt, dass die Kanzlei des Führers nach Obersalzberg verlegt worden sei. Falls der Führer sterbe, würden die Weltöffentlichkeit und Deutschland nichts davon erfahren. Er werde einbalsamiert und heimlich begraben, da man befürchtete, dass Deutschland sofort zusammenbrechen würde. In Österreich grüßte niemand mehr mit "Heil Hitler", und die SA- und Parteiuniformen wurden von den Soldaten nicht mehr getragen, da sie befürchteten, von den Bewohnern durchgeprügelt zu werden. Strauss prophezeite, dass die Nachkriegsrevolution von der Wehrmacht durchgeführt werden würde. Abschließend bat sie die Zuhörer, sie nicht anzuzeigen, da sie sonst mit Konsequenzen rechnen müsse. Es ist wichtig zu verstehen, dass solche Verbreitung von Gerüchten in Zeiten des Krieges oder politischer Instabilität ernsthafte Folgen hatte und in diesem Rechtssystem strafrechtlich verfolgt wurde. Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) am 20. April 1944 im genannten Fall zeigt, wie die Justiz auf solche Fälle reagierte und die Verantwortlichen für die Verbreitung von irreführenden Informationen zur Rechenschaft gezogen hatte. Die verhängte Strafe von 2 Jahren Zuchthaus, 6 Monaten Haft und 3 Jahren Ehrverlust unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Situation und die Konsequenzen für die betreffende Person.
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