"Commemorating the Anti-Nazi Resistance and Victims of the Nazi Regime in Hall in Tirol"
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Widerstand Einzelner
Josef Huber 



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Zehn Monate Haft für die Wahrheit: Das Schicksal des Josef Huber (*1891)

9/7/2025

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Blog 117 (EN) Josef Huber
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Wie das NS-Regime kritische Stimmen im Alltag erstickte

Am 3. April 1942 verurteilte die NS-Justiz den Fabrikarbeiter Josef Huber aus Solbad Hall (heute Hall in Tirol) zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe. Seine „Verbrechen“: offene Worte am Arbeitsplatz. Hubers Fall, dokumentiert in den Akten des Volksgerichtshofs, steht exemplarisch für die brutale Unterdrückung jeder noch so kleinen Regung von Widerstand und Kritik im nationalsozialistischen Deutschland.

Die „Vergehen“ eines einfachen Arbeiters

Josef Huber, Jahrgang 1891, war kein organisiertes Mitglied des Widerstands. Seine Tat bestand darin, im vertrauten Kreis seiner Arbeitskollegen seine Meinung gesagt zu haben – eine Meinung, die dem Regime gefährlich wurde.
·       Kritik an der Kriegspropaganda: Als Reaktion auf Artikel über angebliche polnische Gräueltaten, mit denen der Überfall auf Polen gerechtfertigt wurde, widersprach Huber. Er kommentierte: „Die Deutschen hätten in den Weltkriegen dasselbe gemacht.“ Diese Relativierung der deutschen Schuld und die Infragestellung der offiziellen Opfernarrative war dem Regime ein Dorn im Auge.
·       Angriffe auf die Führungselite: Huber übte scharfe Kritik an Reichsmarschall Hermann Göring, den er als „Blutsauger, Bluthund und Plutokrat“ bezeichnete. Er warf Göring vor, sich auf Kosten der Arbeiter zu bereichern: „Wir hätten nichts zu essen, aber Göring werde schon seine Schinken und Butterklöße zu Hause haben.“
·       Majestätsbeleidigung des „Führers“: Huber äußerte seinen Widerwillen auf die wohl drastischste Weise: Er bezeichnete eine Zeitungsseite mit dem Bild Adolf Hitlers als „zum Klosettpapier geeignet“ und benutzte sie anschließend genau dafür.
·       Verurteilung der Kriegsberichterstattung: Nach dem Besuch einer Wochenschau-Vorführung im Betrieb erklärte er seinen Kollegen, alles sei „Schwindel und Attrappen“. Die Wehrmachtsberichte seien reine „Goebbelsche Propaganda“, der niemand glauben könne. Zudem monierte er, dass „das Bonzentum noch so wie früher die Oberhand“ habe.

Die rechtliche Grundlage: Das „Heimtücke-Gesetz“

Verurteilt wurde Huber nicht für Hochverrat, sondern auf Basis des sogenannten „Heimtückegesetzes“ vom 20. Dezember 1934. Dieses Gesetz stellte „heimtückische“ Äußerungen unter Strafe, die die Partei, ihre Repräsentanten oder die „wohlfahrtsstaatlichen Maßnahmen“ des Regimes herabsetzten. Es war eine Waffe, um jede abfällige Bemerkung in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz zu kriminalisieren und eine Atmosphäre der Angst und des Misstrauens zu schaffen.

Die Rolle der Denunziation: Angst und Überwachung am Arbeitsplatz

Ein zentrales Element, ohne das die Verurteilung Hubers kaum möglich gewesen wäre, war die Denunziation durch Arbeitskollegen. Die anonymen Zeugen, die seine Äußerungen dem Regime meldeten, waren die entscheidenden Zuträger. Ihr Motiv konnte ideologische Überzeugung, persönliche Abneigung, Karrierestreben oder schlicht die Angst sein, selbst als Mitwisser belangt zu werden, wenn sie nicht meldeten. Dieser Mechanismus der Denunziation war ein von oben gewolltes und gefördertes Instrument der sozialen Kontrolle. Er verwandelte vermeintlich private Räume wie die Fabrikhalle in Orte der Überwachung, wo jedes Wort ein politisches Urteil sein konnte und das Misstrauen unter Kollegen systematisch geschürt wurde. Josef Huber vertraute seinen Mitarbeitern an, was er dachte – und sie lieferten ihn dafür der Gestapo aus.

Ein Schicksal von Tausenden

Das Urteil gegen Josef Huber zeigt die ganze Willkür und Härte des NS-Unrechtssystems. Für das Äußern von Gedanken, die Millionen heimlich dachten, büßte ein einfacher Mann mit seiner Freiheit. Sein Fall erinnert uns daran, dass der Widerstand gegen die Diktatur nicht nur aus großen Attentaten oder Flugblättern bestand, sondern auch aus dem mutigen Widerspruch einfacher Bürger in ihrem täglichen Umfeld. Was aus Josef Huber nach seiner Haftstrafe wurde, ist unbekannt. Sein Name aber bleibt ein Mahnmal für den Kampf um die Meinungsfreiheit und die unzähligen stillen Opfer der NS-Justiz.
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    Autorin
    Elisabeth Walder
    ​BA MA MA

    Historikerin-Ethnologin

    Archive

    Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW)
    ​

    Documentation Archive of the Austrian Resistance (DÖW)
    Oberkofler, Gerhard: The Workers' Movement. Socialists and Communists. In:
    Documentation Archive of the Austrian Resistance (Ed.): Resistance and Persecution in Tyrol 1934-1945. A Documentation (Volume 1). Vienna/Munich 1984, pp. 123-209.


    Weiß, Sabine: Resistance of Individuals. In: Documentation Archive of the Austrian Resistance (Ed.): Resistance and Persecution 1934-1945 in Tyrol. A Documentation (Volume 1). Vienna/Munich 1984, p. 368. DÖW 87, LG Innsbruck KMs 70/41, 3.4.1942, pp. 261-262. As well as p. 323. DÖW (Ed.): Resistance and Persecution in Tyrol 1934 - 1945. A Documentation (Volume 1).

    Weiß,Sabine: Resistance by Individuals, Name List, Munich/Vienna 1984, pp. 356-388, here pp. 357; 356; 358; 360; 362; 364; 368; 382; 385.

    September 2025

    Kategorie
    ​Zeitgeschichte

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