Nationalsozialismus in Hall in Tirol und in Tirol: NS-Widerstand,Verfolgung und Schicksale
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Enteignung des Katholischen Gesellenvereins Hall 1938


Enteignung des Katholischen Gesellenvereins Hall 1938

8/10/2026

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Einleitung

Die Enteignung des Katholischen Gesellenvereins Hall, aus dem die heutige Kolpingsfamilie Hall in Tirol hervorging, gehört zur nationalsozialistischen Verfolgung und Ausschaltung katholischer Vereine nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938. Am 14. März 1938 besetzten rund 100 SA-Männer das Kolpinghaus. Der Verein wurde aufgelöst und sein gesamtes Vermögen beschlagnahmt. Damit verlor der traditionsreiche, 1867 gegründete Gesellenverein nicht nur sein Vereinshaus, sondern auch die Grundlage seines religiösen, sozialen und kulturellen Wirkens.
Eine erhaltene Urkunde vom 24. Mai 1940 dokumentiert die weitere Verwertung der beschlagnahmten Liegenschaft. Die NSDAP, die aufgrund eines Bescheides vom 7. Jänner 1939 als Eigentümerin eingetragen worden war, verkaufte das Vereinshaus samt Hofraum, Gärten und Kegelbahn für 30.000 Reichsmark an die Stadt Solbad Hall. Gleichzeitig sicherte sich die NSDAP-Ortsgruppe Hall die weitere Nutzung des Gebäudes. Der Fall zeigt beispielhaft, wie die nationalsozialistische Herrschaft religiöse Vereinigungen beseitigte, deren Eigentum übernahm und für die eigenen politischen und wirtschaftlichen Zwecke verwendete.

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🇬🇧/expropriation-kolping-association-hall-1938

Historischer Kontext

Der Katholische Gesellenverein Hall wurde am 9. Juni 1867 gegründet. Er gehörte zur katholischen Gesellenvereinsbewegung, die auf den deutschen Priester und Sozialreformer Adolph Kolping zurückging. Ihr Ziel war es, jungen Handwerkern und Gesellen religiöse Orientierung, Gemeinschaft, Bildung und soziale Unterstützung zu bieten. Das 1885 eingeweihte Kolpinghaus entwickelte sich zu einem wichtigen Mittelpunkt des Vereinslebens in Hall. Besonders das Theaterspiel hatte innerhalb des Vereins eine lange Tradition.
Katholische Verbände und Vereine standen der nationalsozialistischen Weltanschauung vielfach entgegen. Sie vertraten ein christliches Menschenbild, unterhielten eigenständige Gemeinschaften und entzogen sich damit dem totalitären Anspruch des NS-Regimes, sämtliche gesellschaftlichen Bereiche zu kontrollieren. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden daher zahlreiche katholische Organisationen aufgelöst, verboten oder in ihrer Tätigkeit massiv eingeschränkt. Ihre Häuser, Grundstücke, Geldmittel und sonstigen Vermögenswerte wurden beschlagnahmt und nationalsozialistischen Organisationen übertragen.
In Hall erfolgte der Zugriff unmittelbar nach dem „Anschluss“. Am 14. März 1938 drangen rund 100 SA-Männer in das Kolpinghaus ein. Der Katholische Gesellenverein wurde aufgelöst und sein gesamtes Vereinsvermögen beschlagnahmt. Das Gebäude diente anschließend als Parteiheim der NSDAP; der frühere Theatersaal wurde während der NS-Zeit als Geräte- und Lebensmittelmagazin verwendet.
Ein Kaufvertrag vom 24. Mai 1940 macht die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Enteignung sichtbar. Darin wird festgehalten, dass die NSDAP aufgrund eines Bescheides des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 7. Jänner 1939 Eigentümerin der Liegenschaft geworden war. Dazu gehörten das als Vereinshaus bezeichnete Gebäude am Stadtgraben Nr. 11, der Hofraum, mehrere Gartengrundstücke und eine Kegelbahn.
Die NSDAP verkaufte die Liegenschaft für 30.000 Reichsmark an die Stadt Solbad Hall. Als Verkäuferin wurde sie durch den Gauschatzmeister des Gaues Tirol-Vorarlberg, Hermann Neuner, vertreten; für die Stadt handelte Bürgermeister Heinz Bauer. Die Stadt musste nicht nur den Kauf finanzieren, sondern sich auch verpflichten, das Gebäude der NSDAP-Ortsgruppe Hall weiterhin zu einem niedrigen Mietzins zur Verfügung zu stellen und es auf eigene Kosten instand zu setzen.
Formal erscheint die Urkunde als gewöhnlicher Kaufvertrag. Tatsächlich konnte das Geschäft jedoch nur stattfinden, weil der Katholische Gesellenverein zuvor gewaltsam aufgelöst und seines Eigentums beraubt worden war. Der Verein war weder Vertragspartner noch konnte er dem Verkauf zustimmen oder über den Kaufpreis verfügen. Die bürokratische Sprache des Vertrages verdeckt somit den politischen Zwang und die vorausgegangene Enteignung.
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft nahm der Verein seine Tätigkeit wieder auf. Bereits am 28. August 1945 konnte im Kolpinghaus eine erste förmliche Vorstandssitzung stattfinden. Nach umfangreichen Instandsetzungsarbeiten wurde am 14. Oktober 1945 erstmals wieder Theater gespielt. Der Neubeginn steht für die Wiederherstellung jenes religiösen und kulturellen Vereinslebens, das 1938 gewaltsam unterbrochen worden war.

Enteignung des Katholischen Gesellenvereins/Kolpingvereins in Hall

Schwarz-Weiß-Rekonstruktion eines freistehenden Eckhauses in der Bruckergasse in Hall in Tirol. Rund 100 uniformierte SA-Männer stehen vor dem Gebäude und entlang seiner beiden Straßenseiten. Die Personen sind überwiegend von hinten dargestellt; Gesichter sind nicht erkennbar. KI-generierte Darstellung der Besetzung des Kolpinghauses im Jahr 1938.
KI-generierte historische Rekonstruktion der Besetzung des Kolpinghauses in der Bruckergasse in Hall in Tirol durch rund 100 SA-Männer im Jahr 1938. Das freistehende Eckgebäude und die dargestellten Personen sind symbolisch wiedergegeben und stellen keine dokumentarisch genaue Rekonstruktion dar.

Besetzung des Kolpinghauses und Beschlagnahme des Vereinsvermögens

Der Katholische Gesellenverein Hall, die heutige Kolpingsfamilie Hall in Tirol, gehörte zu jenen katholischen Vereinigungen, die nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im März 1938 aufgelöst und ihres Vermögens beraubt wurden.
Nach der historischen Chronik der Kolpingsfamilie besetzten am 14. März 1938 rund 100 SA-Männer das Kolpinghaus. Der Katholische Gesellenverein wurde aufgelöst und sein gesamtes Vereinsvermögen beschlagnahmt. Das Kolpinghaus diente während der NS-Zeit als Parteiheim der NSDAP. Der frühere Theatersaal wurde als Geräte- und Lebensmittelmagazin verwendet. 
Damit verlor der seit 1867 bestehende Verein nicht nur seine rechtliche Existenz, sondern auch die freie Verfügung über sein Haus, seine Grundstücke und seine gesamte organisatorische Infrastruktur.

Lesen Sie mehr: 

www.kolpinghall.at

/arisierte-architektur-enteignung-restitution-tirol

Übertragung der Liegenschaft an die NSDAP

Ein erhaltener Kaufvertrag vom 24. Mai 1940 ermöglicht einen genaueren Einblick in die weitere Verwertung des beschlagnahmten Eigentums. Darin wird festgehalten, dass die NSDAP aufgrund eines Bescheides des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 7. Jänner 1939 Eigentümerin der Liegenschaft geworden war.
Die Liegenschaft war unter Einlagezahl 509 II der Katastralgemeinde Hall eingetragen und umfasste:
  • das Wohn- und Vereinshaus Stadtgraben Nr. 11 samt Hofraum,
  • ein Gartengrundstück,
  • einen Garten mit Kegelbahn,
  • ein weiteres Gartengrundstück.
Der Vertrag bezeichnet das Gebäude ausdrücklich als „Vereinshaus“. In Verbindung mit der Chronik der Kolpingsfamilie lässt es sich dem früheren Katholischen Gesellenverein Hall zuordnen.

Verkauf an die Stadt Solbad Hall/Hall in Tirol

Am 24. Mai 1940 verkaufte die NSDAP die Liegenschaft an die Stadt Solbad Hall. Als Vertreter der NSDAP trat der Gauschatzmeister des Gaues Tirol-Vorarlberg, Hermann Neuner, auf. Die Stadt wurde durch den nationalsozialistischen Bürgermeister Heinz Bauer vertreten.
Der vereinbarte Kaufpreis betrug 30.000 Reichsmark. Als Zeitpunkt der Übergabe wurde rückwirkend der 1. April 1940 festgesetzt. Die Stadt musste den Kaufpreis auf ein Konto der NSDAP-Gauleitung Tirol-Vorarlberg bei der Sparkasse Innsbruck einzahlen. Auch die mit dem Vertrag und der grundbücherlichen Eintragung verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern hatte die Stadt zu tragen.
Mit einem nachfolgenden Grundbuchsbeschluss wurde die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Stadtgemeinde Solbad Hall bewilligt.

Verkauf bei gleichzeitiger Weiternutzung durch die NSDAP

Besonders aufschlussreich sind die im Kaufvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen. Obwohl die NSDAP die Liegenschaft an die Stadt verkaufte, sollte das Gebäude weiterhin der NSDAP-Ortsgruppe Hall dienen.
Die Stadt Solbad Hall verpflichtete sich, das Haus Stadtgraben Nr. 11 der Ortsgruppe zu einem besonders niedrigen Mietzins zur Verfügung zu stellen. Dieser durfte lediglich so hoch sein, wie es zur Deckung der Zinsen des von der Stadt für den Ankauf aufgenommenen Darlehens erforderlich war.
Darüber hinaus musste die Stadt das Gebäude auf eigene Kosten instand setzen. Im Vertrag wurde behauptet, das Haus befinde sich in einem schlechten Bauzustand. Die Stadt sollte es so herrichten, dass es der NSDAP-Ortsgruppe Hall in einem „einwandfreien Zustand“ vermietet werden konnte.
Die NSDAP erhielt somit den Kaufpreis für eine Liegenschaft, die infolge der Auflösung und Enteignung eines katholischen Vereins in ihre Verfügungsgewalt gelangt war. Gleichzeitig konnte sie das Gebäude weiterhin zu günstigen Bedingungen als Parteiheim nutzen. Die finanziellen Belastungen für Ankauf und Instandsetzung wurden hingegen weitgehend von der Stadtgemeinde getragen.

Ein Beispiel nationalsozialistischer Enteignungspolitik

Die Geschichte des Haller Gesellenvereins zeigt, dass nationalsozialistische Enteignung häufig in mehreren Schritten erfolgte. Zunächst wurde der Verein gewaltsam aufgelöst und sein Vermögen beschlagnahmt. Danach wurde das Eigentum aufgrund einer behördlichen Entscheidung auf die NSDAP übertragen. Schließlich konnte die Partei die Liegenschaft verkaufen und sich gleichzeitig deren weitere Nutzung sichern.
Der Kaufvertrag von 1940 erscheint äußerlich als reguläres Rechtsgeschäft. Tatsächlich beruhte er jedoch auf der zuvor erfolgten Ausschaltung des Katholischen Gesellenvereins. Dieser konnte weder über sein Eigentum verfügen noch den Verkauf verhindern oder dessen Bedingungen mitbestimmen.
Die formale Sprache des Vertrages verdeckt daher den gewaltsamen politischen Hintergrund des Eigentumsübergangs.

Wiederbeginn nach dem Ende der NS-Herrschaft

Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes begann der Gesellenverein mit dem Wiederaufbau seines Vereinslebens. Am 28. August 1945 konnte im Kolpinghaus wieder eine förmliche Vorstandssitzung stattfinden. Nach umfangreichen Instandsetzungsarbeiten wurde am 14. Oktober 1945 erstmals wieder Theater gespielt.
Diese schnelle Wiederaufnahme der Vereinstätigkeit steht für die Wiedergewinnung jener religiösen, sozialen und kulturellen Selbstständigkeit, die dem Katholischen Gesellenverein 1938 gewaltsam genommen worden war.

Zusammenfassung

Am 14. März 1938 besetzten rund 100 SA-Männer das Kolpinghaus in Hall. Der Katholische Gesellenverein wurde aufgelöst und sein gesamtes Vermögen beschlagnahmt. Spätestens 1939 war die NSDAP als Eigentümerin der Vereinsliegenschaft eingetragen. Im Mai 1940 verkaufte sie das Vereinshaus samt Grundstücken für 30.000 Reichsmark an die Stadt Solbad Hall. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt, das Gebäude der NSDAP-Ortsgruppe weiterhin günstig zu überlassen und auf eigene Kosten instand zu setzen. Der Vertrag dokumentiert damit die rechtliche und wirtschaftliche Verwertung eines zuvor gewaltsam entzogenen katholischen Vereinsvermögens.

Quelle: Kaufvertrag

Kaufvertrag vom 24. Mai 1940 über das frühere Vereinshaus des aufgelösten Katholischen Gesellenvereins Hall. Die NSDAP verkaufte die Liegenschaft am Stadtgraben Nr. 11 samt Hofraum, Gärten und Kegelbahn für 30.000 Reichsmark an die Stadt Solbad Hall, sicherte ihrer Ortsgruppe jedoch die weitere Nutzung des Gebäudes.
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Kaufvertrag zwischen der NSDAP und der Stadt Solbad Hall vom 24. Mai 1940, Geschäftszahl 660/40. Gegenstand war das zuvor beschlagnahmte Vereinshaus des Katholischen Gesellenvereins Hall am Stadtgraben Nr. 11 samt den dazugehörigen Grundstücken. Die Liegenschaft wurde für 30.000 Reichsmark an die Stadt verkauft und anschließend weiterhin von der NSDAP-Ortsgruppe Hall genutzt. Digitalisat einer zeitgenössischen Urkunde.

Historischer Quellenkommentar

Der Kaufvertrag vom 24. Mai 1940 dokumentiert die wirtschaftliche Verwertung des zuvor beschlagnahmten Vermögens des Katholischen Gesellenvereins Hall. Laut Vertrag war die NSDAP aufgrund eines Bescheides des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 7. Jänner 1939 als Eigentümerin der Liegenschaft eingetragen worden. Zwei Jahre zuvor, am 14. März 1938, hatten etwa 100 SA-Männer das Kolpinghaus besetzt; der Verein wurde aufgelöst und sein gesamtes Vermögen beschlagnahmt.
Die Urkunde belegt, dass die NSDAP das Vereinshaus am Stadtgraben Nr. 11 samt Hofraum, Gärten und Kegelbahn für 30.000 Reichsmark an die Stadt Solbad Hall verkaufte. Zugleich verpflichtete sich die Stadt, das Gebäude der NSDAP-Ortsgruppe Hall weiterhin günstig zu vermieten und auf eigene Kosten instand zu setzen.
Als zeitgenössische Rechtsquelle gibt der Vertrag detailliert Auskunft über den Verkauf und die Nutzungsbedingungen. Die vorausgegangene gewaltsame Besetzung, Auflösung des Vereins und Beschlagnahme seines Vermögens werden darin jedoch nicht erwähnt. Die formal-rechtliche Vertragssprache verschleiert somit den politischen Zwang, auf dem der Eigentumsübergang beruhte. Erst in Verbindung mit der Vereinschronik und ergänzenden historischen Unterlagen wird erkennbar, dass es sich nicht um ein gewöhnliches Grundstücksgeschäft, sondern um die weitere Verwertung nationalsozialistisch entzogenen Vereinsvermögens handelte.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann wurde der Katholische Gesellenverein Hall enteignet?

Am 14. März 1938 besetzten rund 100 SA-Männer das Kolpinghaus. Der Katholische Gesellenverein wurde aufgelöst und sein gesamtes Vereinsvermögen beschlagnahmt.

Warum wurde der Gesellenverein von den Nationalsozialisten aufgelöst?

Der Verein war Teil der eigenständigen katholischen Verbands- und Vereinswelt. Diese stand dem totalitären Anspruch des Nationalsozialismus entgegen. Das NS-Regime wollte unabhängige religiöse, soziale und kulturelle Organisationen ausschalten und die Gesellschaft vollständig unter seine Kontrolle bringen.

Handelt es sich beim Katholischen Gesellenverein um die heutige Kolpingsfamilie Hall?

Ja. Der Katholische Gesellenverein Hall gehört zur historischen Kolpingbewegung und wird heute als Kolpingsfamilie Hall in Tirol weitergeführt.

Was gehörte zum beschlagnahmten Vereinsvermögen?

Der Kaufvertrag nennt das Vereinshaus am Stadtgraben Nr. 11 samt Hofraum, mehrere Gartengrundstücke und einen Garten mit Kegelbahn. Die Vereinschronik spricht von der Beschlagnahme des gesamten Vereinsvermögens.

Wie gelangte die NSDAP in den Besitz der Liegenschaft?

Nach dem Kaufvertrag wurde die NSDAP aufgrund eines Bescheides des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 7. Jänner 1939 Eigentümerin. Die Urkunde selbst beschreibt jedoch nicht die vorausgegangene Besetzung und Auflösung des Vereins.

An wen wurde das Kolpinghaus verkauft?

Die NSDAP verkaufte die Liegenschaft mit Vertrag vom 24. Mai 1940 an die Stadt Solbad Hall. Die Eintragung des Eigentumsrechts der Stadt wurde anschließend grundbücherlich bewilligt.

Wie hoch war der Kaufpreis?

Der vereinbarte Kaufpreis betrug 30.000 Reichsmark. Er war an ein Konto der NSDAP-Gauleitung Tirol-Vorarlberg bei der Sparkasse Innsbruck zu überweisen.

Erhielt der Katholische Gesellenverein den Kaufpreis?

Der Vertrag sieht keine Zahlung an den aufgelösten Gesellenverein vor. Verkäuferin und Empfängerin des Kaufpreises war die NSDAP. Der Verein selbst war am Vertragsabschluss nicht beteiligt.

Musste die NSDAP das Gebäude nach dem Verkauf verlassen?

Nein. Die Stadt Solbad Hall verpflichtete sich, das Haus der NSDAP-Ortsgruppe Hall weiterhin zu einem besonders niedrigen Mietzins zur Verfügung zu stellen.

Wer musste die Instandsetzung des Gebäudes bezahlen?

Die Stadt Solbad Hall verpflichtete sich, das laut Vertrag in schlechtem Bauzustand befindliche Haus auf eigene Kosten so herzurichten, dass es der NSDAP-Ortsgruppe in einem einwandfreien Zustand vermietet werden konnte.

Wie wurde das Kolpinghaus während der NS-Zeit genutzt?

Das gesamte Haus diente als Parteiheim der NSDAP. Der frühere Theatersaal wurde als Geräte- und Lebensmittelmagazin verwendet.

Warum ist der Kaufvertrag eine wichtige historische Quelle?

Der Vertrag zeigt, wie beschlagnahmtes Vereinsvermögen rechtlich und wirtschaftlich verwertet wurde. Zugleich macht seine nüchterne Verwaltungssprache sichtbar, wie der vorausgegangene politische Zwang verschleiert wurde. Erst gemeinsam mit der Vereinschronik lässt sich der gesamte Ablauf von der gewaltsamen Besetzung bis zum Verkauf nachvollziehen.

Wann nahm der Verein seine Tätigkeit wieder auf?

Am 28. August 1945 fand im Kolpinghaus wieder eine förmliche Vorstandssitzung statt. Nach umfangreichen Instandsetzungsarbeiten konnte am 14. Oktober 1945 erstmals wieder Theater gespielt werden.

Kurze Quellenbeschreibung

Quelle: Vollmacht des Reichsschatzmeisters der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, für den Tiroler Gauschatzmeister Hermann Neuner zum Verkauf des ehemaligen Kolpinghauses an die Stadt Solbad Hall, München, 5. Mai 1939; bearbeitet durch das Amtsgericht Hall am 28. August 1940.
Hinweis: Die schwarze Markierung in der digitalen Abbildung verdeckt einen kleinen Teil einer Textstelle. Aus dem Satzgefüge ergibt sich eindeutig die Formulierung „das im Eigentum der NSDAP. stehende Anwesen“.
Historische, maschinenschriftliche Vollmacht der NSDAP vom 5. Mai 1939 mit amtlichen Stempeln und Unterschrift. Sie ermächtigt den Tiroler Gauschatzmeister Hermann Neuner, das ehemalige Kolpinghaus in Hall in Tirol samt Hofraum, Gärten und Kegelbahn an die Stadt Solbad Hall zu verkaufen. Oben befindet sich ein Vermerk des Amtsgerichtes Hall vom 28. August 1940.
Vollmacht des Reichsschatzmeisters der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, vom 5. Mai 1939. Der Tiroler Gauschatzmeister Hermann Neuner wurde darin ermächtigt, das ehemalige Kolpinghaus in Hall in Tirol samt den dazugehörigen Grundstücken an die Stadt Solbad Hall zu verkaufen. Die Urkunde wurde am 28. August 1940 vom Amtsgericht Hall bearbeitet.

Historischer Kommentar

Die Vollmacht vom 5. Mai 1939 ist ein wichtiges Dokument zur nationalsozialistischen Enteignungsgeschichte des Haller Kolpinghauses. Sie zeigt, dass die Liegenschaft zu diesem Zeitpunkt bereits formell als Eigentum der NSDAP behandelt wurde. Der Reichsschatzmeister der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, ermächtigte den Tiroler Gauschatzmeister Hermann Neuner, das Anwesen an die Stadt Solbad Hall zu verkaufen.
Besonders aufschlussreich ist die weitreichende Entscheidungsbefugnis: Neuner durfte die Bedingungen des Kaufvertrages „nach freiem Ermessen“ festsetzen und sämtliche notwendigen Grundbuchshandlungen veranlassen. Damit wurde die Veräußerung innerhalb der nationalsozialistischen Partei- und Verwaltungsstrukturen vorbereitet, ohne dass der zuvor aufgelöste katholische Gesellenverein noch über sein Eigentum verfügen oder auf die Verkaufsbedingungen Einfluss nehmen konnte.
Die Urkunde nennt die betroffenen Liegenschaftsteile genau: das Wohnhaus Nr. 11 mit Hofraum sowie mehrere Gartengrundstücke, darunter einen Garten mit Kegelbahn. Dadurch lässt sich nachvollziehen, dass nicht nur das Kolpinghaus selbst, sondern der gesamte dazugehörige Besitz in die Verfügungsmacht der NSDAP gelangt war.
Der Stempel des Amtsgerichtes Hall vom 28. August 1940 dokumentiert die spätere gerichtliche beziehungsweise grundbücherliche Bearbeitung der Urkunde. Die Vollmacht ist daher nicht als ursprünglicher Enteignungsbescheid zu verstehen. Sie belegt vielmehr eine spätere Stufe des Vermögensentzugs: die rechtliche Weiterveräußerung eines Besitzes, den die NSDAP nach der gewaltsamen Besetzung des Kolpinghauses und der Auflösung des Vereins an sich gebracht hatte. Der Vorgang verdeutlicht, wie die Verfolgung und Ausschaltung katholischer Vereinigungen mit einer bürokratisch organisierten Übertragung ihres Vermögens verbunden war.
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    Autorin
    Elisabeth Walder
    ​BA MA MA

    Historikerin - Ethnologin

    Archives
    DÖW: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands 

    Tiroler Landesarchiv

    Stadtarchiv Hall in Tirol
    Quellen
    Kaufvertrag zwischen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und der Stadt Solbad Hall über die Liegenschaft Einlagezahl 509 II, Katastralgemeinde Hall, abgeschlossen in Innsbruck am 24. Mai 1940, Geschäftszahl 660/40. Kolpingsfamilie Hall in Tirol: Historie. (Stand: August 2026)

    Digitales biografisches Archiv des NS-Widerstands in Tirol

    August 2026

    Kategorie
    ​Baubiografie

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