read more:Blog (EN) Dr._Franz_PesslerDr. Franz Pessler (1893-?)EinleitungDr. Franz Pessler, geboren am 13. Mai 1893 in Linz, war Rechtsanwalt in Innsbruck mit Wohnsitz in der Anichstraße 29. Im Juli 1934 geriet er in den Strudel der Ereignisse rund um den nationalsozialistischen Putschversuch in Österreich. Seine Rolle als Pflichtverteidiger des SS-Mannes Friedrich Wurnig, der wenige Stunden nach der Erschießung eines Polizeioffiziers hingerichtet wurde, ist vor dem Hintergrund der zeitgleichen Ermordung von Bundeskanzler Dollfuss in Wien zu sehen. Historischer Kontext: Die Ermordung von Dr. Engelbert Dollfuß am 25. Juli 1934 Die Ermordung von Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß bildete den Höhepunkt des nationalsozialistischen Juliputsches in Österreich . An jenem Tag drangen 144 bis 154 als österreichische Soldaten und Polizisten verkleidete SS-Männer der Wiener SS-Standarte 89 in das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz ein . Gegen 13.00 Uhr stießen die Putschisten unter Führung von Otto Planetta auf den flüchtenden Kanzler . Aus nächster Nähe – nicht mehr als 15 Zentimeter – löste sich ein Schuss aus Planettas Pistole und traf Dollfuß tödlich in den Nacken . Den Schwerverletzten ließen die Putschisten über drei Stunden lang ohne ärztliche Hilfe und ohne geistlichen Beistand verbluten . Erst um 15.45 Uhr wurde Dollfuß tot in einer Ecke des Marmorsalons aufgefunden . Sein Tod kam für die Putschisten strategisch völlig ungelegen – ein lebender Kanzler als Geisel hätte ihnen weitaus bessere Verhandlungspositionen verschafft . Der Putschplan sah ursprünglich vor, die gesamte Bundesregierung gefangen zu nehmen und den nationalsozialistischen Sympathisanten Anton Rintelen als neuen Kanzler zu installieren . Zeitgleich zum Überfall auf das Kanzleramt besetzten andere Putschisten das Wiener Rundfunkgebäude der RAVAG und erzwangen die Verbreitung einer Falschmeldung über einen angeblichen Regierungswechsel – das verabredete Signal für einen landesweiten Aufstand der Nationalsozialisten . Obwohl daraufhin in der Steiermark, Kärnten, Oberösterreich und Salzburg teils heftige Kämpfe ausbrachen, konnte die Regierung unter der Leitung des neu ernannten Bundeskanzlers Kurt Schuschnigg den Aufstand bis zum 30. Juli niederschlagen . Insgesamt forderte der Putsch etwa 223 Todesopfer: 113 auf Seiten der Putschisten, 105 auf Regierungsseite sowie elf Unbeteiligte . Die historische Bewertung Dollfuß‘ ist bis heute ambivalent. Einerseits schaltete er im März 1933 das Parlament aus, regierte autoritär, verbot alle anderen Parteien und ließ den sozialdemokratischen Februraufstand 1934 blutig niederschlagen . Andererseits stellte er sich kompromisslos gegen den Nationalsozialismus, verbot die NSDAP bereits im Juni 1933 und lehnte sich an den ebenfalls Hitler-kritischen italienischen Diktator Benito Mussolini an . In der Erinnerungskultur der Zweiten Republik wurde er von den Konservativen als „Märtyrerkanzler“ verehrt, während die Sozialdemokraten in ihm vor allem den „Arbeitermörder“ sahen . Adolf Hitler, der dem Putschplan zugestimmt hatte, sandte nach dem Scheitern ein verlogenes Beileidstelegramm an Bundespräsident Miklas . Die Haupttäter Planetta und Holzweber wurden vor einem eigens eingerichteten Militärgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet . Knapp vier Jahre später, im März 1938, gelang Hitler mit dem „Anschluss“ Österreichs doch noch die Machtübernahme . Lesen Sie mehr:Dr. Engelbert Dollfuß de.wikipedia.org/wiki/Engelbert_Dollfuß www.geschichtewiki.wien.gv.at/Engelbert_Dollfuß Der Fall Wurnig: Standrecht und Misshandlungen Am 25. Juli 1934, dem Tag des nationalsozialistischen Juliputsches, erschoss der SS-Scharführer Friedrich Wurnig in Innsbruck den Polizeistabshauptmann Franz Hickl (1893-1934). Wurnig wurde noch am Tatort festgenommen und in weiterer Folge dem neu eingerichteten Militärgerichtshof überstellt – einem Instrument der autoritären Dollfuß-Regierung, das standrechtliche Verfahren ohne rechtsstaatliche Garantien ermöglichte. Bereits vor seiner Einlieferung in das landesgerichtliche Gefangenenhaus wurde Wurnig von Exekutivorganen schwer misshandelt. Mehrere Polizei- und Justizbeamte standen später im Verdacht, sich an diesen Übergriffen beteiligt zu haben – darunter der ehemalige Polizeioberwachmeister Albin Rieger und der Gendarm Josef Eisner, die sich zur Zeit der Quellenlage selbst in Schutzhaft bzw. Untersuchungshaft befanden. Lesen Sie mehr:de.wikipedia.org/wiki/Franz_Hickl Buchpräsentation _KZ-Dachau Die Hauptverhandlung am 1. August 1934 Bereits eine Woche nach der Tat, am 1. August 1934, fand vor dem Militärgerichtshof die Hauptverhandlung gegen Friedrich Wurnig statt. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Ernst Grünewald, den Vorsitz führte Oberlandesgerichtsrat Dr. Josef Ziegler. Dr. Franz Pessler wurde Wurnig als Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Das Urteil lautete: Schuldig des Mordes nach § 134 StG. Noch am selben Tag, um 20 Uhr abends, wurde Friedrich Wurnig im Hof des Innsbrucker Gefangenhauses durch den Strang hingerichtet. Originalquelle:Quelle: Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem NS-Putsch im Jahre 1934. In: DÖW (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Tirol und Vorarlberg 1934 – 1945. Eine Dokumentation. Wien/München 1984, S. 412-413. 24. Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck an die Oberstaatsanwaltschaft beim OLG-Innsbruck betreffend Anklage gegen Staatsanwalt Dr. Ernst Grünewald aus Innsbruck und andere wegen Verbrechens nach dem § 101, 152 STG. 26.1.1939 Quelle in Zentrales Staatsarchiv, Potsdam. DÖW 1906. Folgender Wortlaut:
Sachverhalt: Anlässlich der nationalsozialistischen Erhebung am 25.7.1934 erschoss um ca. 3 Uhr nachmittags der SS-Scharführer Friedrich Wurnig in Innsbruck den Polizeistabshauptmann Franz Hickl, als dieser gerade im Begriffe stand das Bundespolizeikommissariat in der Herrengasse zu betreten. Wurnig wurde sofort nach der Tat festgenommen, zuerst im Polizeigebäude in Haft behalten und noch im Laufe der Nacht in das landesgerichtliche Gefangenenhaus in Innsbruck überstellt. Er wurde, als er vom Polizeigebäude in den Kraftwagen eskortiert wurde, dann während der Fahrt und besonders gleich nach seiner Einlieferung in das landesgerichtliche Gefangenenhaus von Exekutivorganen schwer und brutal misshandelt. Von den eingangs angeführten Beschuldigten stehen der ehemalige Polizeioberwachtmeister Albin Rieger, der ehemalige Polizei Ray. - Inspektor Heinrich Gamper, die Gendarmen Josef Eisner und Johann Burger und die Justizwachleute Josef Treichl und Johann Reichmann im Verdacht, sich an den Misshandlungen Wurnigs beteiligt und so die Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 101 StG und der schweren körperlichen Beschädigung nach dem § 152 bzw. 157 StG, begangen zu haben. Am 1. 8. 1934 fand in Innsbruck vor dem mit dem Gesetze BGBl. II 163/34 eingeführten Militärgerichtshof die Hauptverhandlung über die von der Staatsanwaltschaft gegen Friedrich Wurnig erhobene Anklage statt. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Grünewald, Verhandlungsleiter OL. Grat Dr. Josef Ziegler, Verteidiger von Amtswegen RA Dr. Franz Pessler. Wurnig wurde des Verbrechens des Mordes nach dem § 134 StG schuldig erkannt und am selben Tag um 20 Uhr im Hofe des Innsbrucker Gefangenenhauses durch den Strang hingerichtet. Die bezüglichen Akten erliegen bei der historischen Kommission des Reichsführers SS in Wien. Es besteht nun auf Grund einer Anzeige der Polizei der Verdacht, dass Wurnig infolge er ihm zugefügten Misshandlungen und Verletzungen sich zur Zeit der Hinrichtung in einem Zustande befunden hat, der es dem Verhandlungsleiter, dem Staatsanwalt und allenfalls auch dem Verteidiger zur Pflicht gemacht hätten, dafür zu sorgen, dass die Vollstreckung des Todesurteils so lange unterbliebe, bis sich dieser Zustand gebessert habe. 2.) Am 25.7.1934 ebenfalls aus Anlass der nationalsozialistischen Erhebung – hob die Tiroler Heimatwehr in Innsbruck Geiseln aus und setzte diese im Gebäude der Landesleitung der Heimatwehr in der Wilhelm-Greil-Straße in Haft. Unter den Verhafteten befand sich auch der Nationalsozialist Hauptmann a. D. Dr. Josef Honomichl. Dieser wurde in der Nacht auf 26.7.1934 von dem Heimatwehrhauptmann Johann Tomaschek im Stiegenhaus des Landesleitungsgebäudes durch 2 Pistolen Schüsse getötet. Ein Strafverfahren wegen dieser Tat wurde erst nach dem Umsturz im Frühjahr 1938 eingeleitet und dabei einwandfrei festgestellt, dass Tomaschek Hauptmann Honomichl meuchlings ermordet hat. Dem Beschuldigten, Dr. Ernst Grünewald wird nun angelastet, er , der noch in der Nacht des 25.7.1934 am Tatort erschienen ist, habe es unter Missbrauch seines Amtes unterlassen, ein Strafverfahren gegen die Schuldigen einzuleiten und sich mit der ihm damals gegebenen Erklärung begnügte, Tomaschek habe Honomichl, der Miene machte, ihn anzugreifen, in berechtigter Notwehr erschossen. Weiters wird Dr. Grünewald in diesem Zusammenhang vorgeworfen, er sei dafür verantwortlich, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck eine ihr Anfang August erstattete Anzeige über die Tötung Honomichls nach § 90 StOP zurücklegte, anstatt pflichtgemäß Voruntersuchung gegen den oder die Täter einleiten zu lassen. Aus Urteil des LG Innsbruck als Schwurgericht gegen Johann Tomaschek aus Innsbruck und andere wegen Verbrechens des Mordes bzw. der Anstiftung zum Mord, 30.6.1939 (Quelle: DÖW (Bd.1), S. 413-414; LG Innsbruck, 5 Vr 897/38; DÖW 7962 Johann Tomaschek und Rudolf Penz gemäß § 265 StPO wird bestimmt, dass die Todesstrafe zuerst an Johann Tomaschek und dann an Rudolf Penz zu vollstrecken ist. Hören Sie mehr:de.cba.media/721874?utm_source=chatgpt.com Quelle: Harald Stockhammer / Peter Hellensteiner: Forschungen zum Juliputsch 1934 in Tirol und zum Mord an Franz Hickl, vorgestellt im Rahmen des Fachzirkels „Exekutivgeschichte und Traditionspflege“ der Landespolizeidirektion Tirol. Lesen sie mehr:Innsbruck 1945 Geplante Geiselmorde Die Ermordung des Innsbrucker Polizeikommandanten Franz Hickl (1934)Im Zuge des nationalsozialistischen Juliputsches vom 25. Juli 1934 kam es auch in Tirol zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der österreichischen Bundesregierung und nationalsozialistischen Aufständischen. Ziel der Nationalsozialisten war die gewaltsame Beseitigung des austrofaschistischen Ständestaates unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß, der am selben Tag in Wien von Putschisten ermordet wurde. In Innsbruck erschoss der SS-Scharführer Friedrich Wurnig am Nachmittag des 25. Juli 1934 vor dem Bundespolizeikommissariat in der Herrengasse den Polizeistabshauptmann Franz Hickl. Hickl galt als entschiedener Gegner der illegalen nationalsozialistischen Bewegung und war als leitender Polizeibeamter maßgeblich an deren Bekämpfung beteiligt. Der Mord löste große Bestürzung aus und wurde von den Behörden als Angriff auf den Staat und seine Sicherheitsorgane gewertet. Wurnig wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen und noch am 1. August 1934 vor dem eigens eingerichteten Militärgerichtshof in Innsbruck wegen Mordes zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde noch am selben Abend im Hof des Innsbrucker Gefangenenhauses vollstreckt. Spätere Untersuchungen befassten sich mit dem Verdacht, dass Wurnig während seiner Haft von Exekutivbeamten schwer misshandelt worden war. Die Ereignisse des Juliputsches forderten auch in Tirol mehrere Todesopfer und führten zu zahlreichen Verhaftungen. Sie stehen beispielhaft für die politische Radikalisierung und Gewalt, die Österreich in den Jahren vor dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich 1938 prägten. Franz Hickl zählt zu den bekanntesten Tiroler Opfern des nationalsozialistischen Putschversuchs von 1934. Lesen Sie mehr:www.doew.at/erinnern/fotos-und-dokumente/1934-1938/krachendes-oesterreich/opfer-des-terrors-der-ns-bewegung-in-oesterreich-1933-1938/franz-hickl www.bmi.gv.at/magazin/2021_11_12/serie_gedenkstaetten_fuer_exekutivbeamte.html?utm_source=chatgpt.com Your browser does not support viewing this document. Click here to download the document. Online: https://www.bmi.gv.at/magazin/2021_11_12/serie_gedenkstaetten_fuer_exekutivbeamte.html?utm_source=chatgpt.com, (Stand: 2.6.2026) Dr. Franz Pessler - Pflichtanwalt für Friedrich WurnigDer Vorwurf: Verletzung der Fürsorgepflicht im Jahr 1939Im Jahr 1939 – ein Jahr nach dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich – wurden die Vorgänge rund um die Hinrichtung Wurnigs erneut aufgearbeitet. Nun stand der Verdacht im Raum, dass sich Wurnig zum Zeitpunkt der Hinrichtung infolge der erlittenen Misshandlungen in einem körperlichen Zustand befunden habe, der eine Vollstreckung des Todesurteils untragbar gemacht hätte. Konkret wurde in einem Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck an die Oberstaatsanwaltschaft vom 26. Jänner 1939 festgehalten: „Es besteht nun auf Grund einer Anzeige der Polizei der Verdacht, dass Wurnig infolge der ihm zugefügten Misshandlungen und Verletzungen sich zur Zeit der Hinrichtung in einem Zustande befunden hat, der es dem Verhandlungsleiter, dem Staatsanwalt und allenfalls auch dem Verteidiger zur Pflicht gemacht hätten, dafür zu sorgen, dass die Vollstreckung des Todesurteils so lange unterbliebe, bis sich dieser Zustand gebessert habe.“ Damit wurde auch Dr. Franz Pessler als Pflichtverteidiger in die Pflicht genommen. Ihm wird vorgeworfen, als Rechtsanwalt nicht darauf hingewirkt zu haben, dass die Hinrichtung eines offenkundig schwer misshandelten Angeklagten ausgesetzt wird. Schicksal Pesslers: Schutzhaft in DachauDie Quellenlage zeigt, dass Dr. Franz Pessler zum Zeitpunkt der Berichterstattung (Anfang 1939) bereits in Schutzhaft im Konzentrationslager Dachau war. Es handelte sich also nicht um einen nationalsozialistischen Sympathisanten, sondern um einen Mann, der – wenn auch aus damaliger Perspektive möglicherweise unzureichend – versucht hatte, rechtsstaatliche Grundsätze zu vertreten. Die nationalsozialistische Justiz des Deutschen Reiches, die 1939 die Akten aus der Zeit des austrofaschistischen Ständestaates übernahm, nutzte den Fall Wurnig nun ihrerseits, um die vermeintliche „Unrechtsjustiz“ der Dollfuß-Regierung anzuprangern – weniger aus rechtsstaatlicher Überzeugung, sondern um das eigene Terrorregime zu legitimieren. Pessler wurde dabei zum Bauernopfer. Lesen Sie mehr:www.kz-gedenkstaette-dachau.de Friedrich Corazza Blog 87 Dr. Ernst Verdross (einzeln) Dr. Manfred Mumelter Ein Zeugnis aus Dachau: „Mein Freund Pessler“ Eine bislang wenig beachtete, aber höchst aufschlussreiche Quelle liefert die Neuerscheinung von Elisabeth Walder: *KZ-Dachau Häftlingsnummer 14354* (Innsbruck 2025). Auf Seite 68 findet sich ein eindrückliches Zeugnis über Pessler, verfasst von Dr. Ernst Verdross, Magistratsdirektor aus Hall in Tirol. (Dessen Bruder, der bedeutende Völkerrechtler Dr. Alfred Verdross, schloss sich übrigens dem Widerstandsnetzwerk O5 um Otto und Ernst Molden an.) Ernst Verdross, selbst zeitweise in Dachau inhaftiert, hält über Pessler fest: „Dabei half mir mein Freund Pessler. Er war eine kleine Berühmtheit im Lager. Als bekannt wurde, dass er den Juden Hasselmann, der beschuldigt war, seinen Vater ermordet zu haben – mit Erfolg verteidigt hatte, wandte sich sogar die SS an ihn. Sie suchte seinen Rat in Rechtsfragen…“ Die kurze, aber bedeutungsschwere Wendung – „mein Freund Pessler“ – zeigt, dass der Rechtsanwalt im Kreise seiner Mithäftlinge hohes Ansehen genoss. Ernst Verdross, eine respektierte Juristenpersönlichkeit und Magistratsdirektor von Hall in Tirol, wäre kaum einem Mann seine Freundschaft angetragen haben, dem er schweres ethisches Versagen vorgeworfen hätte. Die Freundschaft zwischen den beiden Juristen in der Extremsituation des KZ Dachau spricht vielmehr dafür, dass Pessler sich – soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich war – anständig verhalten hat. Lesen Sie mehr:Dr. _Ernst _Verdross Buchpräsentation _KZ-Dachau www.kz-gedenkstaette-dachau.de FazitDr. Franz Pessler steht exemplarisch für jene Juristen, die in der Zeit des austrofaschistischen Ständestaates (1934–1938) in einem zutiefst widersprüchlichen System agierten: einerseits formal als Rechtsvertreter bestellt, andererseits ohnmächtig gegenüber einem Militärgerichtshof, der längst nicht mehr nach rechtsstaatlichen Prinzipien urteilte. Dass Pessler selbst später in Dachau inhaftiert wurde, macht die ganze Tragik seiner Biografie aus – vom Pflichtverteidiger eines hingerichteten SS-Mannes zum Häftling des NS-Regimes. Das Zeugnis von Ernst Verdross – „Mein Freund Pessler“ – erlaubt eine differenziertere Betrachtung. Es deutet darauf hin, dass Pessler unter den extremen Bedingungen des KZ Dachau als integre Persönlichkeit galt, die das Vertrauen von Ernst Verdross besaß. Ob Pessler die nationalsozialistische Haft überlebt hat, ist bislang nicht abschließend geklärt. Seine Geschichte mahnt zur Vorsicht vorschneller moralischer Urteile – und zur genauen historischen Einordnung eines Justizsystems, das bereits vor 1938 aufgehört hatte, rechtsstaatlichen Prinzipien zu folgen. Lesen Sie mehr:geschichte.univie.ac.at/de/personen/alfred-verdross-drossberg de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Verdross
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