"Commemorating the Anti-Nazi Resistance and Victims of the Nazi Regime in Hall in Tirol"
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Stille Rebellion: Unkonventionelles Verhalten von Frauen als Regime Gegnerinnen von Solbad Hall​


Die tapferen Stimmen der Frauen von Solbad Hall

9/10/2023

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Blog (EN) 21 Defiant Voices: The women of Solbad Hall
Picture
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Photograph The Upper Town Square in Hall, Tyrol, with the Town Hall. Held in: private archive Walder Hall in Tyrol.

Einleitung

Der Widerstand in Solbad Hall war vielfältig. Neben organisierten Gruppen leisteten auch mutige Einzelpersonen, die keiner Partei angehörten, entschiedenen Widerstand. Sie forderten das Regime durch nonkonformes Verhalten heraus und wurden dafür mit Verfolgung nach dem „Heimtücke“-Gesetz bedroht.
Besonders beachtlich war der öffentliche Protest von Frauen, die trotz der ständigen Gefahr von Denunziation ihre regimekritische Haltung offen zeigten. Die historische Evidenz macht Solbad Hall so zu einem Beispiel für einen Widerstand, der von Bürgerinnen und Bürgern aller Hintergründe getragen wurde.

Anna Braunegger 

Bereits das Weitererzählen eines Gerüchts konnte unter der NS-Diktatur schwerwiegende Folgen haben, wie der Fall der Haller Schneiderin Anna Braunegger zeigt. Im Frühjahr 1943 berichtete sie in der Lager-Schneiderei von Eichat/Absam, 40 Nachrichtenhelferinnen seien in Frankreich zu den Engländern übergelaufen.
Diese Äußerung genügte, um sie nach dem Heimtücke-Gesetz anzuklagen. Am 28. Juli 1943 wurde sie rechtskräftig zu einer vierwöchigen Haftstrafe verurteilt – ein exemplarisches Beispiel für die Verfolgung selbst kleinster Vergehen gegen die NS-Ordnung.

Anna Tausch  (1891-?)

Am 27. April 1942 wurde die unverheiratete Kinderpflegerin Anna Tausch aus Hall in Tirol zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Anklage: Verstoß gegen das sogenannte Heimtücke-Gesetz.
Der Grund für dieses harte Urteil war ein privater Brief, den sie am 19. Dezember 1941 an ihre in St. Gallen (Schweiz) lebende Schwester Fanny geschrieben hatte. Darin kritisierte Anna Tausch mutig das NS-Regime und erinnerte an eine prophetische Begebenheit vom Tag des Einmarsches der deutschen Truppen in Innsbruck, dem 13. März 1938:
Auszug aus dem Brief:
*„Ich denke oft an meine in Vorausblickung gegebenen Worte am 13.3.1938 zu Karl, wie in Innsbruck das deutsche Militär einrückte, Samstag über Sonntag. Wir haben uns keine Minute dieses Schauspiel angesehen, gingen deshalb über Sonntag den 13. außer Stadt in Höhe Rechenhof zu, auf dem Wege dem Wald entlang sagte /ich/ zu Karl, indirekt hat jetzt der Hitler die Kriegsfackel angeschürt. Und tatsächlich kam es so, Schlag auf Schlag, eine Nation und ein Volk nach dem anderen kam gut oder böse berührt von der wehenden Kriegsfackel davon. Ich ahnte gleich, daß [dass] dieses Eindringen und Besitzergreifen von Österreich, dem schönsten mittleren Herzstück von Europa, weittragende Folgen nach sich zieht. [...] Den Gauleiter mag in Tirol eh kein Mensch, der Teufel hol ihn. [...]“*
Mit diesen Worten bezahlte Anna Tausch einen hohen Preis: Ihre hellsichtige politische Analyse und ihre offene Verachtung für den NS-Gauleiter wurden ihr als "heimtückische" Angriffe auf den Staat ausgelegt und brachten ihr eine lange Haftstrafe ein.

Maria Ebner (1881- 1955)

Am 10. Jänner 1941 verurteilte das Landesgericht Innsbruck die Haller Witwe Maria Ebner zu einer achtmonatigen Haftstrafe. Der Grund: ein Vergehen nach dem Heimtücke-Gesetz.
Der Fall gegen sie war geprägt von den Zwängen der NS-Politik: In ihrem Haus in der Zufluchtshausgasse 3 waren umgesiedelte Südtiroler einquartiert – nationalsozialistisch gesinnte Neusiedler, die aufgrund des sogenannten „Optionsabkommens“ ins Deutsche Reich gekommen waren. Die erzwungene Koexistenz unter einem Dach führte unweigerlich zu Spannungen. Für Maria Ebner bedeutete dies, dass sie in ihren eigenen vier Wänden von politischen Gegnern umgeben war, die ein offenes Ohr für regimekritische Äußerungen hatten und diese auch meldeten.
Im April 1940, als die Mieterin Frieda M. ihren heimkehrenden Ehemann mit dem "Deutschen Gruß" willkommen hieß, war Maria Ebners Verachtung für das NS-Regime nicht mehr zu übersehen oder zu überhören.
Die gerichtliche Beweisaufnahme hielt fest:
Sie äußerte gegenüber Frieda M.: „Ihr könnts mich am Arsche lecken mitsamt dem Hitler!“ Dabei machte sie eine verächtliche Handbewegung in Richtung ihres Gesäßes.
Diese eine, unmissverständliche Geste und die grobe Beleidigung des „Führers“ genügten dem NS-Regime, um Maria Ebner für acht Monate ihrer Freiheit zu berauben. Ihr Fall zeigt in aller Deutlichkeit, wie die gezielte Denunziation durch regimetreue Mitbewohner und die NS-Justiz zusammenwirkten, um selbst privatesten Widerstand zu brechen.

Theresia Grosch (1904-?) 

Die Händlerin Theresia Grosch, geborene Kapferer (*11. November 1904) aus Hall in Tirol, wurde am 4. April 1941 vom Landesgericht Innsbruck wegen eines Verstoßes gegen das Heimtücke-Gesetz zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Grund für das Urteil lag in Äußerungen, die sie Anfang Juli bei einer Verkaufsfahrt in Mieders gemacht hatte. Als sie dort von Tür zu Tür Obst und Gemüse verkaufte, beklagte sie sich gegenüber der Zeugin Zenzi Ruech über die wirtschaftliche Situation.
Dabei erklärte sie:

„Sie bekäme zum Verkaufen zu wenig Gemüse, und in der Stadt müssten die Leute fast verhungern – was die Menschen auf dem Lande ja nicht wüssten. Außerdem würden die Soldaten in der Kaserne so schikaniert, dass sie oft zusammenbrächen. Für ihr Auto erhalte sie viel zu wenig Benzin, während die Herren von der Kreisleitung genug bekämen, um Vergnügungsfahrten zu unternehmen.“​

Katharina Strauss (1910- 1949) 
​
Am 20. April 1944 erging ein weiteres Urteil des Obersten Gerichtshofs in Wien, das die strenge Bestrafung von Wehrkraftzersetzung verdeutlichte. Katharina Strauss, geborene Koidl, zuletzt wohnhaft in Hall in Tirol und Alois Villgrattner aus Ampass wurden in diesem Zusammenhang verurteilt. Katharina Strauss, Hausfrau und verheiratet, wurde aufgrund nachfolgenden Berichts zu einer Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus sowie zu einem dreijährigen Ehrverlust verurteilt.
 
​Am 18. April 1944 begab sich Katharina Strauss auf eine Einkaufsfahrt nach Oberradkersburg in der Untersteiermark.Während ihres Aufenthalts im Gasthaus Wratschko ereignete sich folgendes Geschehen:

Als Gäste das Lokal betraten und mit einem "Heil Hitler"-Gruß grüßten, zeigte sich Katharina Strauss überrascht darüber, dass dieser Gruß hier noch verwendet wurde. In einem Gespräch äußerte sie sich kritisch über die aktuellen Aussichten für Hitler und den Ausgang des Krieges. Sie äußerte die Meinung, dass der Weltkrieg durch die Situation in Italien entschieden werde und zweifelte daran, dass Hitler die Kontrolle über das Deutsche Reich behalten würde, ab Mai oder Juni.
In einem bemerkenswerten Schritt schloss Katharina Strauss eine schriftliche Wette vor Zeugen mit dem Gastwirt Wratschko ab, bei der es um 1000 RM ging. Diese Wette bezog sich darauf, dass Hitler ab Mai oder Juni nicht mehr regieren würde. Es ist wichtig anzumerken, dass sie im Zuge dieser Diskussion die Anwesenden darum bat, sie nicht anzuzeigen, da sie befürchtete, ihr Leben zu verlieren, sollte ihre Meinungsäußerung Konsequenzen nach sich ziehen.

Dieser Bericht dokumentiert die Vorkommnisse im Gasthaus Wratschko am 18. April 1944 und die Äußerungen von Katharina Strauss während dieses Vorfalls.
Anna Hutter (1883- 1962) 
​
Anna Hutter, geboren am 29. September 1883 in Götzens, ledig und Armenrentnerin, ehemaliges Mitglied der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und wohnhaft in Hall in Tirol, Mustergasse 6, erwarb im September 1939 einen gebrauchten Rundfunkempfänger auf Raten. Von März 1940 bis zu ihrer Verhaftung im September 1940 nutzte sie dieses Gerät, um regelmäßig Auslandssender wie Straßburg, Beromünster, London und Mailand zu empfangen. Anna Hutter erklärte, dass ihr Interesse insbesondere den Nachrichten galt.
Zwischen dem 24. März 1940 und dem 14. Juni 1940 teilte sie ihre Wohnung mit dem Ehepaar L.
​In deren Anwesenheit ließ Anna Hutter das Radio laufen und erzählte von einem Bittgottesdienst, den Otto von Habsburg (1912–2011) in Frankreich besucht hatte.
„Es wurde vom Gericht als erwiesen betrachtet und von mehreren Zeugen bestätigt, dass sie sich defätistisch über das Regime äußerte und ausländische Sender hörte.“ 
 
Deswegen wurde sie am Landesgericht in Innsbruck wegen Rundfunkverbrechens zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt.
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    Autorin
    ​Elisabeth Walder
    ​BA MA MA

    Ethnologin-Historikerin

    Archive

    Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands
    ​
    Weiss, Sabine:  Widerstand von Einzelnen. In: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934 - 1945. Eine Dokumentation (1). Wien/München 1984, S. 212-321.

    E-mail von Harald Stockhammer an Elisabeth Walder am 6.4.2025. Betreff: Katharina Strauss (1910-1949), Reichsjustizministerium R 3001/140104, Aktenzeichen IV g 1 10234/44 OLG Wien 20. April 1944: Urteil 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus, NS-Frauenschaft: VBS 6/IV g1 10234/44 Berlin-Lichterfelde.
    Anna Hutter (1883-1962), Maria Ebner (1881-1955) Taufbuch 1880-1898, fol. 19. Pfarre Hall in Tirol.

    September 2023

    Kategorie 
    Zeitgeschichte

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