Auch innerhalb der Haller Stadtpfarre regte sich Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime. Geistliche wie Kooperator Josef Lambichler (1883-1956) und Dekan Wilhelm Reinthaler (1876-1941) traten für kirchliche Unabhängigkeit und seelsorgliche Verantwortung ein – trotz massiver Repression. Die Haller Geistlichkeit sah sich zunehmend Schikanen und Überwachungsmaßnahmen durch die NS-Behörden ausgesetzt. Gottesdienste, Predigtinhalte und Jugendarbeit wurden kontrolliert, kirchliche Aktivitäten eingeschränkt. Dennoch blieben viele Priester ihrer Überzeugung treu und versuchten, Glaubensfreiheit und Menschlichkeit in einer Zeit ideologischer Gleichschaltung zu bewahren. Ihr Verhalten steht exemplarisch für den oft stillen, aber standhaften katholischen Widerstand in Tirol. Foto Eingang Stadtpfarrkirche St. Nikolaus (2024). Privatarchiv E. Walder Hall in Tirol. Stadtpfarre und Dekanat Hall in Tirol (1938-1945)Schon bald nach der Angliederung an das Deutsche Reich bildeten sich in Hall in Tirol zahlreiche NSDAP-Vereine. Vor allem die Jugend wandte sich der HJ-Hitlerjugend und dem NSDM-Nationalsozialistischen Mädchenverband zu. Die Treffen in diesen Vereinen sorgten dafür, dass Jugendliche von religiösen Aktivitäten wie Messbesuchen, Ministrieren oder Jungschar-Zusammenkünften abgehalten wurden - oft genau zu den Zeiten, in denen diese stattfanden. Diese Umstände führten dazu, dass bereits Mitte März 1938 in der Pfarrchronik vermerkt wurde, dass "der glaubenslose Geist der Jugend eingehämmert wurde". Zu dieser Zeit war Dekan Reinthaler bereits schwer krank, weshalb die Seelsorgearbeit von Kopp. Josef Lambichler, Kaplan Dr. Hermann Blassnig und Kaplan Dr. med. Hellrigl, später ersetzt durch Dr. Nikolaus Pfeifauf im Jahr 1939, geleistet wurde. Sogar der pensionierte Pfarrer Anton Halbeis wurde wieder in die Seelsorge eingebunden. Dank des Einsatzes dieser Haller Geistlichen konnte das kirchliche Leben trotz Repressalien weitergeführt werden. Trotz des Verbots jeglicher christlicher Aktivitäten kam es zu abweichendem Verhalten in der Haller Bevölkerung, die sich ihren Glauben durch die neuen Machthaber nicht nehmen ließ. Es wurde sowohl in den Kirchen als auch außerhalb viel gebetet, mehr, als man vielleicht annehmen würde. Dr. Blassnig hielt heimlich Bibelstunden im Seegerhaus (im Besitz der Tertiarschulschwestern) und in der Kirche ab. Prof. Pfeifauf organisierte eine kleine Gruppe der Jungfrauen-Kongregation im "Annenheim" für Gebet und Besinnungsübungen. Er verfasste Rundbriefe, die die Verbindung zu anderen Mitgliedern herstellten. Parallel dazu wurden die Geistlichen in Hall in Tirol von der NS-Behörde überwacht. Einige von ihnen wurden mehrmals von der Gestapo verhört und ihre Tätigkeiten genau beobachtet. Trotz dieser Überwachung und der unangekündigten Verhöre leistete die Haller Pfarrgeistlichkeit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der oppositionellen Haltung der Kirchengänger gegenüber dem NS-Regime. Das Jahr 1939 brachte bedeutende Veränderungen, sowohl für Hall aus staatlicher Sicht als auch für die gesamte Katholische Kirche. Zunächst verstarb Papst Pius XI. (1857–1939), der sowohl den Nationalsozialismus als auch den Kommunismus ablehnte. Als sein Nachfolger wurde Papst Pius XII. Eugenio Pacelli (1876–1958) gewählt. Pacelli war mit den deutschen Verhältnissen bestens vertraut, da er von 1917 bis 1929 als päpstlicher Nuntius in Deutschland tätig war. In dieser Zeit hatte er die schwierige Aufgabe, die Amtskirche zu leiten. Im gesamten Deutschen Reich erfolgte eine Trennung von Kirche und Staat. Das bedeutete, dass sämtliche finanziellen Unterstützungen seitens des Staates und der Städte für die Amtskirche eingestellt wurden. Dies galt auch für private Stiftungen und allgemeine staatliche Zuwendungen. Nun waren die Katholiken selbst verantwortlich für die Finanzierung der Kirchen, Pfarrhäuser und Priester. Um dies den Gläubigen aufzubürden, führte das Regime von Adolf Hitler am 1. Mai 1939 die Kirchensteuer für das gesamte Reichsgebiet ein. Diese Maßnahme sollte eine schikanöse Behandlung der Katholiken darstellen, da Hitler damit die Amtskirche zu schwächen versuchte. Allerdings gelang es ihm nicht, eine massive Abkehr von der Kirche zu bewirken. Tatsächlich kann das Festhalten an der Zugehörigkeit zur christlichen Glaubensgemeinschaft als Widerstand gegen das Regime betrachtet werden. Eine weitere Beschränkung der kirchlichen Aktivitäten betraf die Einführung des Standesamtes und damit einhergehend die Zivilehe. Ab sofort wurden alle Geburten, Eheschließungen und Todesfälle von den Standesämtern erfasst. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark Gesetze über die Zivilstands-Führung für Eheschließungen in Kraft. Konfessionell geschlossene Ehen hatten ab diesem Zeitpunkt keine rechtliche Gültigkeit mehr. Während der Übergangsphase bis zur Einführung der Standesämter am 1. Januar 1939 führten die Ehereferenten in den Bezirkshauptmannschaften die Trauungen durch. Die Bürgermeister waren gleichzeitig Standesbeamte. Die Führung der Geburts- und Sterbebücher lag bis zum 31. Dezember 1938 bei den konfessionellen Behörden. Die rechtliche Grundlage für die Einführung des deutschen Personenstandsgesetzes vom 3. November 1937 (Deutsches RGBI. I 803) in Österreich und die Zweite Verordnung über die Einführung des deutschen Personenstandsrechts in der Ostmark vom 23. Dezember 1938 (Deutsches RGBI. I 1919) wurde geschaffen. Ab dem 1. Januar 1939 übernahmen die Standesämter auch die Führung der Geburts- und Sterbebücher. Von 1939 bis zum 31. August 1943 führten die Standesämter Nummern- und Namensbezeichnungen. Das deutsche Personenstandsgesetz, das 1939 auf die Ostmark angewendet wurde, blieb bis in die Zweite Republik gültig. Ab dem 26. Juni 1945 wurde es durch das Gesetz StGBI Nr. 31/1945 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Ehe-, Personenstands- und Erbgesundheitsrechts ergänzt. Die Standesämter wurden 1945 im Zuge der Geschäftsteilung der Magistratsabteilung unterstellt. Foto: Fronleichnamsprozession 1939. In: Pfarrchronik Hall in Tirol - Pfarrarchiv Hall in Tirol. Das Jahr 1939 - ein Schicksalsjahr für die Katholiken HallsIm Jahr 1939 war bereits die Durchführung einer Fronleichnamsprozession, wie sie beispielsweise in Hall in Tirol stattfand, ein deutliches Zeichen der christlichen Verbundenheit und des Widerstands gegen das NS-Regime. Diese Prozession, die früher von der Oberen zur Unteren Stadt und zurück führte, wurde 1939 nur auf dem kürzesten Weg von den Behörden erlaubt. Sie verlief über den langen Graben, durch die Salvatorgasse, über die Ritter Waldauf-Straße zurück zur Pfarrkirche St. Nikolaus. Trotz dieser Einschränkungen erhielt die Prozession eine starke Beteiligung mit zahlreichen Teilnehmern. Es ist wichtig anzumerken, dass die Teilnahme an dieser Prozession als deutlicher Protest gegen die NS-Regierung und ihre Unterdrückungsmaßnahmen zu verstehen ist. Bereits seit der Machtübernahme waren sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen aktiv, um die Herrschaft der Nationalsozialisten zu beenden. Besonders hervorzuheben waren jene, die für ein freies Österreich eintraten und sich gegen den Anschluss an das Deutsche Reich aussprachen. Ab Herbst 1938/39 kam den örtlichen Pfarrern und Seelsorgern eine immense Bedeutung als Vorbilder für einen kollektiven katholischen Widerstand zu, insbesondere da es keine oppositionelle Führungsschicht mehr gab. Die Autorin stellt fest, dass sich in Hall in Tirol besonders von Seiten der Seelsorger, Ordensleute und Katholiken ein vehementer Widerstand zeigte. Die Amtskirche verfasste bereits im Jahr 1940 (am 2. März 1940) eine kirchliche Denkschrift über einschränkende Maßnahmen im Bereich des religiös-kirchlichen Lebens innerhalb der Apostolischen Administratur Innsbruck: 1. Schließung von Kirchen und Kapellen: [...] Es wurden folgende Kapellen wurden geschlossen: Die Kapelle am bischöflichen Knabenseminar Paulinum in Schwaz, im Leopoldinum in Hall [...]Kapelle in der Heil-und Pflegeanstalt für Geisteskranke in Solbad Hall, geschlossen und Kaplanei aufgehoben; 2. Von der Geheimen Staatspolizei wurden sämtliche katholische Gesellenvereine in Tirol aufgelöst. Im Bereich der Apostolischen Administratur gilt dies für die Gesellenvereine in Innsbruck, Hall,.... Die katholischen Vereinigungen in Tirol wurden durch eine Verordnung des Reichsstatthalters Franz Hofer vom 15. Januar 1941 aufgelöst. Diese Maßnahme betraf etwa 2151 katholische Gemeinschaften in Tirol und Vorarlberg. Das Vermögen dieser Vereinigungen wurde zugunsten des Aufbaufonds Vermögensverwaltung Wien G.m.b.H. eingezogen. Gauleiter Hofer drohte jedem, der die katholischen Vereine, Standesbündnisse oder Kongregationen aufrechterhielt, mit einer Geldstrafe zwischen 150 und 15.000 Reichsmark und/oder einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Monat. Dies führte zu einer starken Einschüchterung und Unterdrückung jeglicher katholischer Aktivitäten und Organisationen in der Region. Anfang November 1939 tätigte Gauleiter Franz Hofer die folgende Weisung zum Verbot gewisser kirchlicher Veranstaltungen durch einige Landräte: „Es sind verschiedentliche Auffassungen zutage getreten darüber, ob die Pfarrjugend ihre Tätigkeit weiter ausüben dürfe oder nicht. Es wird hierzu festgestellt, dass, soweit nicht örtlich von der Geheimen Staatspolizei ausgesprochene Betretungsverbote vorliegen, wie z.B. Bregenz, Hall und Breitenwang, die Pfarrjugend ungehindert in Kirchen zur Ausübung ihrer religiösen Tätigkeit zusammen kommen kann[...][i] [i] Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 107. DAI, NS-Akten, Abt. 9, Abschrift aus der Gemeinde- Vorstehung Ried. Diese Anordnung lässt erkennen, dass in Hall von der Staatspolizei ein Betretungsverbot für die Kirchen bereits Ende 1939 ausgesprochen wurde. Wohingegen sich erster Widerstand der Haller Pfarrjugend regte. In der Kapelle der Heil- und Pflegeanstalt in Hall kam es ebenso zu einem Verbot der Gottesdienste, wie folgende Memoria der Apostolischen Administratur Innsbruck vom 19.10.1942 berichtet: „Der hochw. [hochwürdige] Herr Dekan und Stadtpfarrer Msgr. [Monsignore] Heinrich Heidegger (1882–1957), Solbad Hall in Tirol, erstattete am 19. Oktober 1942 folgenden Bericht: Am Freitag, den 16. Oktober 1942 bekam das bischöfliche Stadtpfarramt Solbad Hall die Benachrichtigung, daß[dass]mit Wirksamkeit vom 17. Oktober an jeglicher Gottesdienst in der Kapelle der Landesheil-und Pflegeanstalt in Solbad Hall verboten sei. [...] Die Heilanstalt zählt ca. 700 bis 800 Insassen, davon sicher 90% Katholiken, dazu kommen 30 Schwestern. [...][i] [i] Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 118. Pro Memoria der Apostolischen Administratur Innsbruck betreffend Verbot von Gottesdiensten in der Kapelle der Heil-und Pflegeanstalt in Hall, 19.10.1942. DAI. XIII, 2024. Dieses oben genannte Schreiben verdeutlicht die rigide Vorgehensweise der NS-Machthaber, um jegliche religiöse Aktivität zu unterbinden. Diese restriktiven Maßnahmen betrafen nicht nur die einheimische Bevölkerung, sondern auch die katholischen Fremdarbeiter aus dem Osten. Ein Bericht vom 26. Februar 1943 des Kanzlers der Apostolischen Administratur Innsbruck an die Seelsorger und Kirchenrektoren behandelte das staatliche Verbot der Teilnahme von polnischen Zivilarbeitern und Ostarbeitern an allgemeinen Gottesdiensten: "Aufgrund der erlassenen Erlässe seitens der zuständigen Behörden werden die Gläubigen, insbesondere die katholischen Arbeitgeber, darauf hingewiesen, dass den polnischen Zivilarbeitern, welche die Bezeichnung 'Ost' tragen, die Teilnahme an den allgemeinen Gottesdiensten der deutschen Bevölkerung untersagt ist." Diese Anordnung zeigt die extremen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die soziale und religiöse Trennung zwischen den deutschen Einwohnern und den ausländischen Arbeitskräften zu forcieren. Es verdeutlicht auch, wie tiefgreifend die Kontrolle über das religiöse Leben unter der NS-Herrschaft war, selbst bis hin zur Teilnahme an Gottesdiensten. Foto: Haller Pfarrchronik 1873 - 1945. In: Pfarrarchiv Hall in Tirol. Repressionen gegen die Haller Stadtpfarre unter dem NS-RegimeMit welchen Schikanen katholische Pfarren während des NS-Regimes zu rechnen hatten, zeigt eindrücklich ein Schreiben von Dekan Wilhelm Reinthaler (1876–1941) aus Hall in Tirol an die Apostolische Administratur Innsbruck vom 10. Oktober 1939. Anlass war die Entfernung eines Kreuzes durch städtische Arbeiter auf kircheneigenem Grund. Reinthaler schilderte den Vorfall wie folgt: „Der Park ist grundbücherliches Eigentum der Pfarrkirche. Er ist um einen jährlichen Pachtschilling – Recognitionszins von jährlich 25 Schillingen – der Gemeinde verpachtet. Am 28. September brachten städtische Arbeiter das große Crucifix, das in der kleinen Kapelle dort im Park als letztes Erinnerungszeichen der früheren Bestimmung des Platzes als Friedhof noch angebracht war, einfach in den Widum und luden es dort ab. Irgendwelche vorherige Mitteilung hat der Gefertigte nicht erhalten.“ (zit. nach Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 131; DAI, XXV, 4396 (39)) Auch ein Jahr später kam es zu massiven Eingriffen: Im Dezember 1940 verfasste Reinthaler einen Weihnachtsbrief an seine Pfarrgemeinde, den er vervielfältigen und verteilen ließ. In der Folge wurden er – obwohl bereits schwer krank –, seine Kooperatoren Dr. Hermann Blassnig und Josef Lambichler sowie drei Ministranten von der Gestapo verhört. Der Vorwurf lautete, sie hätten gegen nationalsozialistische Bestimmungen verstoßen. (vgl. Pfarrchronik Hall, Dezember 1940, S. 48) Diese Beispiele verdeutlichen, wie selbst harmlose pastorale Handlungen als Provokation gewertet wurden – Ausdruck eines repressiven Regimes, das jede Form geistlicher Unabhängigkeit unterdrücken wollte. Der Fall Vinzenz PedevillaKooperator Vinzenz Pedevilla (1901–1943) aus Thaur wurde mehrfach von den NS-Behörden verfolgt. Er wurde am 15. Oktober 1941 wegen Verhöhnung des Hitlergrußes zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. In der Haft erlitt er eine Blinddarmentzündung, an deren Folgen er am 28. Januar 1943 verstarb. Quelle: Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 213–214, 342. LG Innsbruck, KMs 62/41, 97/41. DAI, NS-Akten, Abt. 4. Pfarrer August Huter – ein furchtloser PredigerPfarrer August Huter (1880-1943), der letzte Oberkaplan der Ritter-Waldauf-Stiftung in Hall, verstarb am 29. März 1943. Er lebte seit 1917 in Hall und war Präses des Katholischen Gesellenvereins bis zu dessen Auflösung durch die Nationalsozialisten. In der Pfarrchronik wird er als „furchtloser, offener Pfarrprediger, als Feuergeist“ beschrieben. Quelle: Pfarrchronik Hall, Das Jahr 1943, S. 51. Your browser does not support viewing this document. Click here to download the document. Diözesanarchiv Innsbruck. E-mail: Leitung Dr. Martin Kapferer am 14.Mai.2025 an Elisabeth Walder Hall in Tirol. Religionsunterricht unter BeobachtungDer Bericht des Haller Katecheten und Kooperators Albert Schiemer (1910-1966) vom 4. Dezember 1938 gibt Einblick in den Alltag eines Religionslehrers, der sich den NS-Vorgaben widersetzte und aus seelsorgerischen Gründen für jedes Kind eintrat: „Da der Fall allenfalls Folgen hat, möchte ich berichten, dass ich hier in Hall Eltern besucht habe, die ihre Kinder vom Religionsunterricht abgemeldet haben, mit dem Zweck, dass sie unüberlegte Entscheidungen rückgängig machen sollten. Ich bin nun am 29. November vor Schulinspektor Ladstätter zitiert und einem Verhör unterzogen worden, dessen Endergebnis der Ausspruch war: ‚Die Sache wird jedenfalls nicht glatt abgehen!‘“ Quelle: Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 186. DAI, VI, 6902 (38). Sterbesakramente nur mit EinverständniserklärungDen Pfarrern in Tirol wurde untersagt, die Sterbesakramente ohne schriftliche Einwilligung zu erteilen. Dies zeigt das Schreiben des Gauleiters von Tirol an Pfarrer Josef Ammann (1873-1940) in Mils bei Hall vom 8. November 1939: „Am 21. März 1938 haben Sie von der Kanzel verkündet, dass in den Krankenhäusern Innsbruck, Wörgl, Schwaz, Kufstein und Hall die Erteilung der Sterbesakramente an die Kranken eine Erschwerung dadurch erfahren habe, dass die Kranken vorher eine schriftliche Erklärung mit ihrer Unterschrift abgeben müssen, dass sie die Sterbesakramente wünschen, da sie ihnen sonst nicht erteilt werden dürfen. Hierdurch erscheinen Sie in politischer Hinsicht belastet, weshalb ich die Einstellung der Auszahlung des freiwilligen Staatszuschusses an Sie mit Wirksamkeit vom 30. September 1939 verfüge.“ Quelle: Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 193. DAI, XVIII, 3166/4 (39). Denunziation von Geistlichen in Mils bei HallDer Direktor des Landesgehörloseninstituts in Mils, Josef Sieberer (1888-1961), wurde 1938 von lokalen NS-Anhängern denunziert und verlor daraufhin seine Anstellung. Das Schreiben enthielt die Formulierung: „Er sagt öffentlich, dass er seine Gesinnung nicht mehr ändern werde.“ Quelle: Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 224–225. LG Innsbruck, 10 Vr 910/46. Auch Pfarrprovisor Dr. med. Richard Hellrigl (1889–1973) wurde mehrmals inhaftiert – wegen eines Witzes und angeblicher Behinderung des Kindergartenbetriebs. Quelle: Tschol, Die Katholische Kirche. Allgemeine Verfolgungsmaßnahmen, S. 337. Your browser does not support viewing this document. Click here to download the document. Diözesanarchiv Innsbruck. E-mail: Leitung Dr. Martin Kapferer am 14.Mai.2025 an Elisabeth Walder Hall in Tirol. Weitere Repressionen gegen kirchliche Mitarbeiter in Hall
0 Comments
|
Proudly powered by Weebly