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Your browser does not support viewing this document. Click here to download the document. Tiroler Nachrichten, Nr. 211, Mittwoch, 17. September 1947, S. 2. Artikel zwei 70-jährige Juden in die Sill gestoßen Zur Abwechslung von den in letzter Zeit durchgeführten Volksgerichtsverhandlungen gegen Legionäre kamen diesmal zwei Angeklagte vor das Volksgericht, die an den JUDENMISSHANDLUNGEN in der Nacht zum 10. November 1938 teilgenommen haben. Der Hauptangeklagte war der 41-jährige städtische Erhebungsbeamte und frühere Polizeioberwachtmeister Theodor HALLER, mitangeklagt der Schauspieler Josef SCHÄFFER, 1896 geboren, früher Bäckergehilfe. Beiden wurde die Teilnahme an Misshandlungen des Ehepaares POPPER zur Last gelegt. Haller war außerdem noch beschuldigt, mehrere damals inhaftierte Polizeibeamte teils misshandelt, teils gröblich beschimpft zu haben. Während Schäffer geständig war, die Gruppe OFERER an diesem Abend in den Saggen geführt, an irgendwelchen Handlungen aber nicht teilgenommen zu haben, versuchte Haller in sehr gewundener Art sich zu verantworten. Er musste aber doch zugeben, mitbeteiligt gewesen zu sein, als dann am Sillzwickel der 71-jährige Popper und dessen 73-jährige Frau in die Sill gestoßen wurde. Andererseits aber bestritt der Angeklagte, eine andere Frau misshandelt und diese auf der Fahrt in die Reichenau aus dem fahrenden Auto gestoßen zu haben; wohl aber gab Haller zu, die inhaftierten Polizeibeamten in den Zellen beschimpft, jedoch nicht misshandelt zu haben. Polizeiwachtmeister SALCHNER als auch Polizeimajore MAUERBERGER und LIEBL bestätigen als Zeugen, dass Haller an ihrer Abgabe nach Dachau schuldtragend war. Major Liebl bezeichnete Haller als einen Mann, der eines Tages mit Obstlt. Walter in seine Zelle kam und den Rat gab, „diese Leute umzubringen, das sei das Beste.“ Zwecks Ausforschung der bisher unbekannten Frau und weiterer polizeilicher Erhebungen wurde die Verhandlung auf den 14. Oktober vertagt. Das Sill-Verbrechen: Pogrom-Gewalt und Nachkriegsjustiz in Innsbruck „In den frühen Morgenstunden des 10. November 1938 wurden in Innsbruck mindestens 25 Familien überfallen und vier Menschen ermordet. Der Reichssicherheitsdienst vermerkte zur Pogromnacht in Innsbruck: ‚Wenn bei dieser Aktion irgendwelche Juden verschont blieben, so dürfte dies darauf zurückzuführen sein, dass sie übersehen wurden.‘“ — Dokumentation zum Innsbrucker Novemberpogrom Am 17. September 1947 berichteten die Tiroler Nachrichten über einen Prozess, der in eine der dunkelsten Nächte der NS-Zeit zurückreichte. Das Verfahren vor dem Volksgericht betraf zwei Männer, die der gewaltsamen Verfolgung von Juden in Innsbruck in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 beschuldigt wurden – dem Novemberpogrom, auch Reichskristallnacht genannt. Der Prozess gegen den städtischen Erhebungsbeamten Theodor Haller und den Schauspieler Josef Schäffer wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Misshandlung eines 75-jährigen Mannes und seiner 65-jährigen Frau, die in die eiskalte Sill gestoßen wurden, stellt ein Fragment der Nachkriegsjustiz dar. Dieser Fall eröffnet einen Blick auf die spezifische Brutalität des Pogroms in Tirol, die lange verzögerte Aufarbeitung mit seinen Tätern und das komplexe historische Gedenken an diese Zeit in Österreich." Der historische Kontext: Der Novemberpogrom 1938 Die Gewalt, für die Haller und Schäffer vor Gericht standen, war Teil eines zentral gesteuerten reichsweiten Pogroms. Nach dem Attentat auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath in Paris durch einen jungen polnischen Juden nutzte die NS-Führung das Ereignis als Vorwand, um eine massive Welle antijüdischer Gewalt im gesamten Großdeutschen Reich zu entfesseln. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 griffen SA- und SS-Verbände, zusammen mit Hitler-Jugend und deutschen Zivilisten, Juden, ihre Wohnungen, Geschäfte und Synagogen an. Die Bilanz war verheerend:
„Eine der blutigsten Szenen“: Das Pogrom in Innsbruck Während im ganzen Reich Gewalt ausbrach, war das Pogrom in Innsbruck im Verhältnis zur Größe der lokalen jüdischen Gemeinde besonders brutal. Wie eine Analyse feststellt, war „Innsbruck… eine der blutigsten Szenen im gesamten Deutschen Reich“. In den Wochen vor dem Pogrom hatte das NS-Regime die Schlinge bereits enger gezogen. Nach einem Besuch Adolf Eichmanns bei der Gestapo in Innsbruck im September 1938 wurden 24 Familienvorstände jüdischer Familien verhaftet. Zum Zeitpunkt des Novemberpogroms hatte bereits etwa ein Drittel der jüdischen Bevölkerung Tirols die Region verlassen. In der Nacht selbst war die Gewalt direkt und grausam. Der Artikel der Tiroler Nachrichten schildert ein konkretes Verbrechen: den Überfall auf das ältere Ehepaar Popper am Sillzwickel, wo sie in den Fluss gestoßen wurden. Dies war kein Einzelfall. Die Forschung bestätigt, dass in Innsbruck mindestens 25 Familien in den frühen Morgenstunden des 10. November in ihren Wohnungen überfallen wurden und vier Menschen ermordet wurden. Der Bericht, dass jedem Juden, der verschont blieb, schlicht „übersehen“ wurde, unterstreicht auf schreckliche Weise die Absicht, der gesamten Gemeinschaft universellen Terror zuzufügen. Der Prozess von 1947: Ein Fall der Nachkriegs-„Volksjustiz" Der Fall von 1947 zeigt die Herausforderungen dieser Nachkriegsjustiz. Der Hauptangeklagte Theodor Haller, ein ehemaliger Polizeioberwachtmeister und damaliger städtischer Beamter, verteidigte sich auf „sehr gewundene Art“. Während er zugab, anwesend gewesen zu sein, als die Poppers in die Sill gestoßen wurden, bestritt er andere Vorwürfe, wie das Hinausstoßen einer Frau aus einem fahrenden Auto. Zeugen bezichtigten ihn auch der Verfolgung regimekritischer Polizeikollegen, denen er vor ihrer Deportation nach Dachau riet, sie umzubringen. Sein Mitangeklagter Josef Schäffer war zugänglicher, spielte seine Rolle jedoch herunter. Das Gericht befand den Fall für komplex genug, um zur weiteren Erforschung anderer unbekannter Täter vertagt zu werden. Dieser Prozess war ein kleiner Teil der schwierigen und oft widersprüchlichen Auseinandersetzung Österreichs mit seiner NS-Vergangenheit – ein Prozess, der, wie spätere politische Kontroversen um Straßennamen und die Anerkennung der NS-Vergangenheit prominenter Figuren zeigen, über Jahrzehnte höchst umstritten blieb. NS-Volksgerichtshof (1934-1945)Merkmal NS-Volksgerichtshof (1934-1945) Zweck Ein politisches Werkzeug zur Ausschaltung von Regimegegnern (Hochverrat, „Volksschädlingsverbrechen“) unter dem Deckmantel der Legalität. Verfahren Ein Schauprozess; Grundrechte wurden verweigert, keine Unschuldsvermutung, keine echte Berufungsmöglichkeit. Ergebnisse Berüchtigt für harte Urteile; zwischen 1934-1945 verhängte es mindestens 12.000 Todesurteilegegen Zivilisten. Österreichisches Nachkriegs-Volksgericht(1945-1955)Merkmal Österreichisches Nachkriegs-Volksgericht(1945-1955) Zweck Eingerichtet zur Verfolgung schwerer NS-Verbrechen (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) während der alliierten Besatzung. Verfahren Operierte innerhalb eines formalen Rechtsrahmens, wurde jedoch oft als zu nachsichtig kritisiert. Ergebnisse Fokus auf Entnazifizierung; Urteile reichten von Geldstrafen bis zu Gefängnisstrafen; Todesstrafe war möglich, aber nicht das Hauptmerkmal. Widerstand und Repression in Tirol: Der weitere Rahmen Die Verfolgung während des Pogroms und der spätere Prozess gegen seine Täter fanden vor dem Hintergrund von Tirols Erfahrung unter dem Nationalsozialismus statt, die sowohl breite Mittäterschaft als auch bemerkenswerten Widerstand umfasste. Unmittelbar nach dem „Anschluss“ im März 1938 überzog eine Verhaftungswelle Tirol, um möglichen Widerstand auszuschalten. In Hall in Tirol allein verhaftete die Gestapo politische Gegner, darunter Ärzte, Geschäftsleute und Aktivisten. Unter ihnen war der Polizeiinspektor Friedrich Corazza, der vor 1938 illegale Nationalsozialisten verhaftet hatte und später ins KZ Dachau deportiert wurde. Trotz dieser Repression und des schnellen Wachstums der NSDAP in Tirol bildete sich eine Widerstandsbewegung. Sie war geografisch zersplittert, gewann aber gegen Kriegsende an Zusammenhalt. Schlüsselfiguren wie Karl Gruber und Friedrich Würthle halfen, verschiedene Gruppen zu vereinen. Ihre Krönung war die Befreiung Innsbrucks Anfang Mai 1945, bei der Widerstandskämpfer in Absprache mit dem amerikanischen OSS wichtige Gebäude besetzten, noch bevor alliierte Truppen eintrafen, und so eine mächtige Erzählung der „Selbstbefreiung“ schufen. Diese Erzählung überlagerte jedoch oft das Leiden der jüdischen Opfer und die Beiträge anderer, einschließlich vieler Frauen. Schlussfolgerung: Erinnerung, Gerechtigkeit und die Lehre der Sill Der kurze Zeitungsbericht von 1947 ist mehr als eine Gerichtsnotiz. Er ist eine Spur eines Verbrechens, ein Dokument verspäteter Verantwortungsübernahme und ein Ausgangspunkt für historische Forschung. Der mörderische Überfall auf das Ehepaar Popper an der Sill war eine grausame Einzeltat innerhalb einer Nacht des landesweiten Terrors, die selbst ein Vorbote des Genozids war. Der Nachkriegsprozess, obwohl ein Versuch der Gerechtigkeit, zeigt auch die Grenzen der Entnazifizierung. Täter wie Haller konnten „gewundene“ Aussagen machen, und viele Verbrechen blieben wahrscheinlich ungesühnt. Diese Geschichte in ihrer ganzen Komplexität zu erinnern – die Opfer des Pogroms, die Versäumnisse der Justiz, die Realität von sowohl Widerstand als auch breiter Kollaboration – ist wesentlich. Wie die Historikerin Elisabeth Walder bezüglich der Erinnerung an die Verhaftungen von 1938 bemerkt, geht es beim Erinnern darum, „sich der Vergangenheit bewusst zu werden, aus ihr zu lernen und sicherzustellen, dass sich Geschichte nicht wiederholt.“ Die Geschichte des Sill-Verbrechens und der lange Weg in den Gerichtssaal von 1947 unterstreichen die bleibende Notwendigkeit von Wachsamkeit, einer Gerechtigkeit, die nach Wahrheit strebt, und eines Gedächtnisses, das sich weigert, die Opfer zu vergessen, deren Leben in jener Novembernacht zerstört wurden. *Dieser Artikel wurde auf Grundlage historischer Dokumente und Recherchen für die Website NS-Widerstand verfasst. Um mehr über einzelne Opfer und Widerstandskämpfer in Innsbruck zu erfahren, bietet das Projekt „Widerstand und Verfolgung in Innsbruck 1938–1945“ dreißig detaillierte biografische Porträts. * Hinweis zur Terminologie: In diesem Text wird bewusst der Begriff „Novemberpogrom(e)“ verwendet. Der zeitgenössische, verharmlosende Begriff „Reichskristallnacht“ oder „Kristallnacht“ wird vermieden, da er die Gewalttaten bagatellisiert. Das Wort „Pogrom“ (aus dem Russischen für „Verwüstung“, „Zerstörung“) beschreibt hingegen treffend die organisierten Massenausscheitungen gegen eine Minderheit. 14. Oktober 1947 - Fortsetzung des GerichtsverfahrensAm 14. Oktober 1947 wurde der Prozess gegen Theodor Haller und Josef Schäffer vor dem Volksgericht fortgesetzt, um die im September vertagten Ermittlungen zu den Judenmisshandlungen in Innsbruck während der Novemberpogrome 1938 abzuschließen. Dazu erscheint ein weiterer Blogbeitrag auf der Webseite NS-Widerstand, der die Fortsetzung des Verfahrens und seine historische Einordnung detailliert darstellt. Webseite Gedenken: Beethovenstraße - Orte des Novemberpogroms 1938 in InnsbruckDas Ehepaar Julius Popper und Laura Popper (geb. Weiß) lebte mit ihren beiden Söhnen Siegfried und Robert seit 1936 in der Beethovenstraße 5 im ersten Stock in Innsbruck. Ihre Wohnung im Stadtteil Saggen war bis zur Nacht des Novemberpogroms 1938 ihr Zuhause. Die Webseite https://www.novemberpogrom1938.at/stadtrundfahrt/stadtteil-saggen/beethovenstrasse/ dokumentiert ihre Geschichte und die Ereignisse an diesem Ort. (Stand: 8.2.2026) Personenregister online, https://www.novemberpogrom1938.at/personenregister/ (Stand: 8.2.2026)Julius Popper (1867 – 1944 in Surrey England), Laura Popper geb. Weiß (1875 – 1943 in Surrey England) Robert Popper (1909 – 2000 USA), Siegfried Popper (1902 – 1960 N. Y /USA). Helene Rosenstein geb. Schreiber (1884 – 1968 USA) Quelle: Online, https://www.novemberpogrom1938.at/personenregister/, (Stand: 8.2.2026)
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