Weitere Artikel zu Heinrich ANDERGASSENAndergassen -Heinrich -(Teil I)Heinrich Andergassen (Teil 3)read more:Heinrich Andergassen Part, 1,2,3Legga di più:Heinrich Andergassen (IT) Parte 1,2,3Historischer Kontext Die Operationszone Alpenvorland und der nationalsozialistische Terror in Norditalien Nach dem Waffenstillstand Italiens mit den Alliierten vom 8. September 1943 besetzte die deutsche Wehrmacht große Teile Nord- und Mittelitaliens. Die Provinzen Bozen, Trient und Belluno wurden zur „Operationszone Alpenvorland“ zusammengefasst. Obwohl das Gebiet formal weiterhin zur Italienischen Sozialrepublik gehörte, unterstand es faktisch der deutschen Verwaltung unter dem Tiroler Gauleiter Franz Hofer. Mit den deutschen Besatzungstruppen kamen auch die Sicherheitspolizei, die Gestapo und der Sicherheitsdienst der SS in die Region. Ihre Aufgabe bestand in der Verfolgung jüdischer Menschen, politischer Gegner, Widerstandskämpfer, Deserteure und alliierter Agenten. Verhaftungen, Folter, Deportationen, Geiselhaft und Hinrichtungen wurden zu zentralen Instrumenten der Besatzungsherrschaft. Heinrich Andergassen übernahm in diesem Herrschaftsapparat eine verantwortliche Stellung. Als Leiter der SD-Außenstelle Meran und später als Angehöriger der Gestapo in Bozen war er an der Verfolgung der jüdischen Bevölkerung sowie an Verhören und Tötungen beteiligt. Die Verhaftungsaktion gegen die noch in Meran lebenden Jüdinnen und Juden im September 1943 begann nur wenige Tage nach der deutschen Besetzung. Die Gefangenen wurden über Lager in Innsbruck-Reichenau und später Bozen in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert. In den letzten Kriegsmonaten verschärfte sich die Gewalt. Der italienische Widerstandskämpfer Manlio Longon und der amerikanische OSS-Offizier Roderick Stephen Hall wurden nach ihrer Gefangennahme verhört, gefoltert und ermordet. Der Fall Hall wurde nach 1945 zu einem zentralen Bestandteil der alliierten Ermittlungen gegen Andergassen und seine Mittäter. Gleichzeitig entstanden unmittelbar nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes Aussagen ehemaliger Häftlinge, die Andergassen ein freundliches oder entgegenkommendes Verhalten bescheinigten. Solche Dokumente werden häufig als „Persilscheine“ bezeichnet. Sie müssen quellenkritisch betrachtet werden: Individuelle Hilfeleistungen konnten für die Betroffenen lebensrettend sein, änderten jedoch nichts an Andergassens verantwortlicher Tätigkeit innerhalb der Gestapo und seiner Beteiligung an Deportationen und Mord. Der zweite Teil seiner Biografie zeigt damit nicht nur die Radikalisierung eines einzelnen Täters. Er verdeutlicht auch, wie persönliche Beziehungen, selektive Hilfe, Täuschung und willkürliche Machtausübung innerhalb eines verbrecherischen Systems nebeneinander bestehen konnten. Andergassen Heinrich (1908-1946)Heinrich Andergassen während seines Prozesses vor einem amerikanischen Militärgericht in Neapel am 15. Januar 1946. Der ehemalige Gestapo- und SS-Funktionär wurde wegen seiner Beteiligung an der Folterung und Ermordung alliierter Kriegsgefangener zum Tode verurteilt. Foto: United States Holocaust Memorial Museum, mit freundlicher Genehmigung der National Archives and Records Administration, College Park. Foto Andergassen, Heinrich, 15. Jänner 1946 bei seinem Prozess in Neapel. Die freie Enzyklopädie Wikipedia.Online,https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Andergassen#/media/Datei:Andergassen.jpg (Stand: 17.3.2026) Caption: Defendant Heinrich Andergassen confers with the interpreter for the defense during his trial as an accused war criminal. Date 1946 January 15 Locale Naples, [Campania] Italy Variant Locale Napoli Photo Credit United States Holocaust Memorial Museum, courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Heinrich Andergassen– Karriere im Nationalsozialismus und das KriegsendeNachdem im ersten Teil dieser Biografie die Herkunft, Ausbildung und die frühen Jahre von Heinrich Andergassen im österreichischen Bundesheer und der Gendarmerie im Fokus standen, widmet sich dieser zweite Teil seiner radikalen Karriere nach dem „Anschluss“ Österreichs. Im Mittelpunkt stehen sein Eintritt in die NSDAP und die SS, seine Tätigkeit bei der Gestapo sowie seine Rolle als Leiter der SD-Außenstelle Meran und Judenreferent in der Operationszone Alpenvorland. Der Beitrag beleuchtet zudem seine Beteiligung an Kriegsverbrechen, die anschließende Verurteilung durch ein alliiertes Gericht und seine Hinrichtung im Jahr 1946. Diese teils rätselhaften, teils verstörenden Zeugnisse von Menschen, die Andergassen als Helfer oder "anständigen Beamten" erlebten, werfen ein bezeichnendes Licht auf die Widersprüchlichkeit seiner Person. Sie zeigen einen Mann, der es meisterhaft verstand, ein zweites Gesicht zu zeigen – freundlich und hilfsbereit dort, wo es ihm nützlich erschien, um sich Dankbarkeit und Vertrauen zu sichern. Doch hinter dieser Fassade verbarg sich ein anderer Andergassen: ein Karrierist des NS-Apparats, der als Judenreferent in Meran Deportationen befahl, in Bozen Gefangene eigenhändig erhängte und gemeinsam mit seinen Vorgesetzten Plünderungszüge unternahm. Im Folgenden werden diese Schattenseiten seiner Biografie beleuchtet – von der Karriere im SD über die Morde von Bozen bis hin zur Flucht und schließlich Hinrichtung. Lesen Sie mehr:de.wikipedia.org/wiki/Operationszone_AlpenvorlandKarriere im NS-Apparat: Andergassen der Befehlshaber der jüdischen Deportation in MeranDer 1908 in Hall in Tirol geborene Maschinenschlosser Heinrich Andergassen machte nach dem "Anschluss" 1938 Karriere im NS-Apparat. Nach seiner Zeit bei der Gestapo Innsbruck wurde er nach der Besetzung Italiens 1943 zum Leiter der SD-Außenstelle Meran ernannt. In dieser Funktion trug er eine ungeheure Verantwortung: Er ordnete die Deportation der Meraner Juden an. Bereits am 12. September 1943, nur Tage nach dem deutschen Einmarsch, richtete das "Judenreferat" der SS eine erste Verhaftungswelle gegen die jüdische Bevölkerung aus. Am 16. September 1943 wurden 25 jüdische Bürger Merans verhaftet und über das Durchgangslager Reichenau bei Innsbruck nach Auschwitz deportiert. Von ihnen überlebte nur eine einzige Person den Holocaust. Andergassen war es, der diese Deportationen anordnete und durchführen ließ. Mit weiteren Verschleppungsaktionen, die die Opfer auch in das Durchgangslager Bozen-Gries und danach in die deutschen Vernichtungslager brachten, wurde die jüdische Gemeinde von Meran ausgelöscht. Lediglich acht ihrer Mitglieder überlebten die Verfolgungszeit. Die Karriere Heinz Andergassens steht exemplarisch für den Aufstieg von NS-Funktionsträgern, die nach dem „Anschluss“ Österreichs im Apparat der Sicherheitspolizei und des SD rasch Verantwortung übernahmen. Anders als die nach Kriegsende eilig beschafften Entlastungszeugnisse suggerieren, war Andergassen kein ambivalenter Einzelfall, sondern ein tatkräftiger Akteur des NS-Terrors. Die Deportation der jüdischen Bevölkerung Merans im September 1943 markiert einen besonders schwerwiegenden Einschnitt. Dass die Verhaftungen nur wenige Tage nach der deutschen Besetzung Italiens erfolgten, zeugt von systematischer Vorbereitung und entschlossener Durchführung. 25 Menschen wurden innerhalb weniger Tage aus ihren Häusern geholt, über das Durchgangslager Reichenau nach Auschwitz deportiert – nur eine von ihnen überlebte. Diese Zahlen machen die Dimension des von Andergassen verantworteten Unrechts sichtbar: Es ging nicht um „entgegenkommendes“ Verhalten gegenüber Einzelnen, sondern um die planmäßige Auslöschung einer gesamten Gemeinschaft. Die nachfolgenden Verschleppungsaktionen vollendeten, was mit der ersten Verhaftungswelle begonnen wurde. Dass von der einst bestehenden jüdischen Gemeinde Merans nur acht Menschen die Verfolgung überlebten, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines systematischen Vernichtungswillens, an dem Andergassen als örtlicher SD-Leiter unmittelbar mitwirkte. Seine Verantwortung beschränkte sich dabei nicht auf bürokratische Anordnungen – als Kommandeur vor Ort trug er die operative Verantwortung für die Umsetzung der Deportationen. Die spätere Verteidigungsstrategie Andergassens, die sich auf Befehlsnotstand und einzelne Zeugnisse angeblicher Gutwilligkeit stützte, wird vor dem Hintergrund dieser Fakten zur Schutzbehauptung. Wer die Deportation von 25 jüdischen Bürgern nach Auschwitz anordnete und durchführen ließ, konnte sich nicht zugleich als „entgegenkommender“ Gestapo-Mann inszenieren. Die Zeugnisse vom Mai 1945, so persönlich sie gemeint gewesen sein mögen, vermögen die systematische Verantwortung für diese Verbrechen nicht aufzuwiegen. Lesen Sie mehr:de.wikipedia.org/wiki/Durchgangslager_Bozen„Auch im Namen des Staates: Heinrich Andergassen und die Deportation der Meraner Jüdinnen und Juden“Im September 1943 übernahm Heinrich Andergassen die Koordination der Deportation aller noch in Meran lebenden jüdischen Mitbewohner in Konzentrationslager – eine Aufgabe, die er im Auftrag der nationalsozialistischen Verfolgungsbehörden ausführte. Zu den Betroffenen gehörte auch Valeska (Valery, genannt „Walli“) Freifrau von Hoffmann, geboren am 26. November 1874 in Rom. Obwohl sie die Staatsbürgerschaft Liechtensteins besaß und die Schweizer Gesandtschaft in Deutschland wiederholt Protest einlegte, blieben ihre Schutzversuche erfolglos. Es ist anzunehmen, dass Andergassen auch an der Verhaftung von Elisabeth Charlotte Franke beteiligt war – ein weiteres Beispiel für die systematische Vernichtungspolitik, in deren Dienst er handelte. Valeska von Hoffmann wurde zunächst ins Gestapo-Lager Reichenau bei Innsbruck verschleppt, wo sie bis zum 12. April 1944 inhaftiert blieb, ehe man sie am 22. Juli 1944 in das Konzentrationslager Ravensbrück deportierte. Seine Rolle in diesem menschenverachtenden Apparat macht deutlich: Andergassen war kein bloßer Vollstrecker, sondern ein aktiver Teil der nationalsozialistischen Verfolgungsmaschinerie in Südtirol. Lesen Sie mehr:www.meranoebraica.it/stolpersteineElisabeth-Charlotte FrankeDie Morde von Bozen: Manlio Longon und Roderick HallIn Bozen, wo Andergassen später als Kommandeur der Sicherheitspolizei tätig war, eskalierte seine Gewaltbereitschaft zu kaltblütigem Mord. Auf Befehl seines Vorgesetzten August Schiffer ermordete Andergassen den italienischen Widerstandskämpfer Manlio Longon. Longon, der Leiter des Befreiungskomitees (CLN) von Bozen, war gefangen genommen und tagelang gefoltert worden, bevor Andergassen ihn am 1. Januar 1945 eigenhändig erhängte. Nur wenige Wochen später, am 19. Februar 1945, verübte er gemeinsam mit Albert Storz und auf Befehl Schiffers ein weiteres Verbrechen. Das Opfer war der amerikanische OSS-Agent Captain Roderick Hall. Andergassen, Schiffer und Storz erhängten den gefesselten Gefangenen in einem Maschinenraum und inszenierten die Tat als Selbstmord. Die Diskrepanz zwischen den nach Kriegsende eilig beschafften „Persilscheinen“ und den in Bozen verübten Verbrechen könnte kaum größer sein. Während sich Zeitzeugen wie Fischer und Blaas in ihren Erklärungen vom 11. Mai 1945 bemühten, Andergassen als wohlwollenden und rücksichtsvollen Gestapo-Mann darzustellen, offenbaren die Vorfälle in Bozen eine andere Wirklichkeit: eigenhändig vollzogene Erhängungen von Widerstandskämpfern, darunter Manlio Longon und Captain Roderick Hall – beides Taten, die weit über bloße Amtshandlungen hinausgehen und als kaltblütige Mordtaten zu qualifizieren sind. In seinem späteren Prozess versuchte Andergassen, sich dieser Verantwortung zu entziehen. Seine Verteidigungsstrategie folgte dem typischen Muster vieler NS-Täter: Er gab an, lediglich Befehle ausgeführt zu haben, und versuchte, die Tötungen als Exekutionen im Rahmen von Standgerichtsverfahren zu legitimieren. Zugleich berief er sich auf die nur wenige Tage nach Kriegsende ausgestellten Entlastungszeugnisse, um seine Person insgesamt als „anständigen Nationalsozialisten“ zu inszenieren. Diese argumentative Doppelstrategie – einerseits Befehlnotstand, andererseits Charakterzeugnis – scheiterte jedoch vor Gericht. Die Beweislage, insbesondere die eigens für die Tötung Halls inszenierte Selbstmord-Legende und die Mitwirkung an der vorausgegangenen Folter Longons, ließen sich durch keine Erklärung der Gutwilligkeit mehr überdecken. Die Bozener Morde markieren den Punkt, an dem die Strategie der nachträglichen Entlastung durch Gefälligkeitszeugnisse an ihre Grenzen stieß: Wer Widerstandskämpfer eigenhändig erhängt, kann nicht zugleich jener gewesen sein, der sich durch „Wohlwollen“ und „Rücksichtnahme“ auszeichnete. Die Versuche Andergassens, diese beiden Bilder miteinander zu verschmelzen, scheiterten nicht zuletzt an der Brutalität der Taten selbst. Lesen Sie mehr:austria-forum.org/af/AustriaWiki/Durchgangslager_BozenKorruption und Plünderungen: Die Beutezüge ins PasseiertalDoch Andergassen und sein Vorgesetzter August Schiffer bereicherten sich nicht nur durch Mord und Deportation – sie waren auch gewöhnliche Plünderer und Diebe. Ein aufschlussreiches Dokument, verfasst von einem Zeugen, der offenbar Einblick in die Vorgänge hatte, enthüllt die korrupten Machenschaften der beiden: "3) Unberechtigte Beschlagnahmen: SS-Sturmbannführer Schiffer benutzte jede sich bietende Gelegenheit, um für sein leibliches Wohl zu sorgen. So unternahm er hauptsächlich mit SS-Untersturmführer Heinz Andergassen und SS-Oberscharführer Albert Störz als Kraftfahrer Fahrten ins Passeiertal, wo er in den Bauernhäusern Speck usw. beschlagnahmte und hauptsächlich für sich behielt. Im Passeiertal wurden jene Personen geplündert, die als Geiseln für ihre fahnenflüchtigen Angehörigen festgenommen wurden. Schiffer fuhr auch einigemal nach Kastelruth und nach Cavalese, wobei er aus einem Kloster Lebensmittel in größerem Ausmaß bezog." Dieser Bericht zeichnet ein Bild von beispielloser Skrupellosigkeit: Während die Bauern im Passeiertal als Geiseln für ihre fahnenflüchtigen Angehörigen festgehalten wurden, plünderten Schiffer und Andergassen ihre Höfe. Sie "beschlagnahmten" Speck und andere Lebensmittel – nicht für die Truppe, sondern "hauptsächlich für sich". Sie fuhren ins Kloster nach Kastelruth und nach Cavalese, um dort Lebensmittel "in größerem Ausmaß" zu requirieren. Die perfide Wortwahl ("beschlagnahmte") kaschierte schlichten Diebstahl unter dem Deckmantel der Legalität. Die Opfer waren doppelt geschädigt: Sie waren als Geiseln in Haft, und ihr Besitz wurde ihnen geraubt. Der Zeuge fährt fort: "4) Korruptionserscheinungen beim SD Mir ist bekannt, dass einmal von der Außenstelle Belluno ein Sack, beinhaltend dunkles Mantelleder, es dürfte ein Ziegenleder gewesen sein, nach Bozen kam. Für wen dieses Leder bestimmt war, weiss ich nicht. Wegen der Verwertung, die von der Kriminalpolizei laufend beschlagnahmten Güter zugeführt wurden, weiss ich nicht, es sei denn, dass es sich um Autobestandteile oder Autoausrüstungsgegenstände handelte, sowie um Werkzeug, die mir als Garagemeister zugewiesen wurden. Was mit den beschlagnahmten Gütern geschah, die seitens der Gestapo eingezogen wurden und separat verwahrt waren, weiss ich nicht. Hierüber müsste Andergassen allein Aufschluss geben können." Diese Passage deutet auf ein undurchsichtiges System der Korruption und Bereicherung hin. Ein Sack mit wertvollem Leder aus Belluno, beschlagnahmte Autoteile und Werkzeug – all dies verschwand in dunklen Kanälen. Die Frage, wohin die "separat verwahrten" Güter der Gestapo gelangten, konnte nur einer beantworten: Andergassen selbst. Entlastungsschreiben Dr. Ernst Fischers für Heinrich Andergassen, 11. Mai 1945 Entlastungsschreiben von Dr. Ernst Fischer für Heinrich Andergassen vom 11. Mai 1945. Fischer, der von 1939 bis 1941 im Innsbrucker Polizeigefängnis der Gestapo in Untersuchungshaft gesessen hatte, beschrieb Andergassen darin als entgegenkommenden und wohlwollenden Beamten. Unter anderem habe dieser seiner Tochter entgegen den Vorschriften wiederholt heimliche Besuchsscheine ausgestellt. Quelle: Historisches Archiv der Landespolizeidirektion Tirol, Fachzirkel Exekutivgeschichte, Präsidialakt III 1233/46 Heinrich Andergassen. Die erstaunlichste Täuschung Andergassens offenbart ein Dokument, das nur wenige Tage nach Kriegsende, am 11. Mai 1945, verfasst wurde. Es stammt von einer hochrangigen Persönlichkeit: Dr. Ernst Fischer, ehemaliger Vizepräsident des Staatsrates in Wien. Fischer, der von Mai 1939 bis 1941 wegen "monarchistischer Betätigung" in Untersuchungshaft im Polizeigefängnis der Gestapo in Innsbruck saß, verfasste eine schriftliche Erklärung: "Ich kann bezeugen, dass im Verlaufe dieser Einvernahmen sich Herr Heinz Andergassen im Gegensatz zu anderen Gestapoleuten immer entgegenkommend und wohlwollend gezeigt hat. Besonders dankenswert empfand ich es, dass er entgegen der bestehenden Vorschriften meiner Tochter zu wiederholten Malen heimlich Besuchsscheine ausfolgte, was für mich eine große Wohltat bedeutete. Auch von anderen Häftlingen wurde das Verhalten Andergassens als anständig und entgegenkommend bezeichnet." Dieses Dokument vom 11. Mai 1945 – nur wenige Tage nach Kriegsende verfasst – wirft ein bezeichnendes Licht auf die Wahrnehmung Heinz Andergassens. Die Erklärung stammt ausgerechnet von Dr. Ernst Fischer, einem prominenten NS-Opportunisten, der nach 1945 rasch die Seite wechselte und zu einer einflussreichen Stimme im kommunistischen Kulturleben Österreichs wurde. Fischers Aussage, Andergassen habe sich „entgegenkommend und wohlwollend“ gezeigt, muss vor dem Hintergrund der Umstände gelesen werden: Fischer befand sich in Gestapo-Haft, und sein Überleben hing nicht zuletzt vom Wohlwollen seiner Bewacher ab. Die Erklärung ist daher weniger ein Zeugnis humanen Verhaltens als vielmehr ein Beispiel für die nach Kriegsende einsetzende Bemühung Einzelner, belastete Personen durch Gefälligkeitsbescheinigungen zu entlasten. Sie offenbart weniger die angebliche „Anständigkeit“ eines Gestapo-Mitarbeiters als vielmehr die Mechanismen der Verstrickung und der nachträglichen Rechtfertigung. Der Gerettete, der nichts ahnte: Dr. Heine BlaasAm 11. Mai 1945, verfasste ein weiterer Mann ein ebenso bemerkenswertes Zeugnis für Andergassen. Dr. Heine Blaas aus Innsbruck (Reichenauerstraße 33) schilderte seine Erfahrungen mit der Gestapo und insbesondere mit Andergassen: "Ich bin in den Jahren seit der Okkupation Österreichs durch die Nazis 9 Mal bei der Geheimen Staatspolizei angezeigt und vorgeladen worden. Davon hatten die Fälle 3 und 4 Herr Heinz Andergassen. Da diesen beiden Anzeigen Sachverhalte zu Grunde lagen, welche meine gegen das ganze Dritte Reich gerichtete scharfe Wahrarbeit aufzeigten, die Anzeige dem Inhalte nach zutreffend waren, hätten die mir ganz gefährlich werden können. Andergassen hat mit mir als Schwerkrankem Rücksicht genommen und hat schon bei der Niederschrift meiner Stellungnahme zu den Anzeigen des Schlimmste abgegeben; er hat schließlich die Denunziationen als unzutreffend und nicht stichhaltig behandelt, sodass ich auf Grund seines Berichtes von seinen Vorgesetzten zu meiner Überraschung nicht verhaftet, sondern entlassen wurde. Ohne Herrn Andergassens freundliche Diensthaltung und ohne seine Haltung wäre ich im Falle der Anzeigen Nr. 3 und 4 verloren gewesen. Ich hörte auch von anderen Mitgliedern der Widerstandsleute, dass Andergassen oftmals seinen Tiroler Landsleuten half, so oft es ging.." Auch dieses Zeugnis, datiert mit dem 11. Mai 1945, ist im unmittelbaren zeitlichen Kontext des Zusammenbruchs des NS-Regimes zu sehen. Dr. Heine Blaas, Jurist und späterer Innsbrucker Bürgermeister (1956–1962), war tatsächlich mehrfach Gegner des NS-Regimes – sein Dankbarkeitsbezeugung gegenüber Andergassen ist daher ernster zu nehmen als manche andere Entlastungsaussage. Dennoch bleibt auch dieses Dokument problematisch: Es entstand in einer Situation, in der ehemalige Gestapo-Mitarbeiter wie Andergassen dringend auf sogenannte Persilscheine angewiesen waren, um einer Bestrafung zu entgehen. Blaas‘ Formulierung, Andergassen habe „das Schlimmste abgegeben“ und die Denunziationen „als unzutreffend behandelt“, beschreibt im Kern die willkürliche Machtausübung der Gestapo – nicht deren Überwindung. Dass ein Gestapo-Beamter über Leben und Freiheit von Menschen nach eigenem Ermessen verfügen konnte, war Ausdruck des terroristischen Systems, nicht eines humanitären Ausnahmeverhaltens. Die Aussage dokumentiert daher weniger die „Freundlichkeit“ eines Täters als vielmehr die Struktur eines Unrechtsstaats, in dem selbst „milderes“ Handeln innerhalb einer verbrecherischen Organisation die grundsätzliche Verstrickung nicht aufhebt. Entlastungsschreiben Maria Hofers für Heinrich Andergassen, 12. Mai 1945 |
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